[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postrdv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postrdv","Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-07-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostrdv\u002Fxml.zip",3771578,"§ 13","13","Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger","Auszahlung von Geldleistungen","Die Berechtigten oder Zahlungsempfänger sollen 1.Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung von Bedeutung sind, und\n2.eine gewünschte Änderung der Zahlungsweise\nunmittelbar dem Renten Service mitteilen. Die Berücksichtigung von Namensänderungen setzt voraus, daß diese dem Renten Service nachgewiesen werden.","POSTRDV - Auszahlung von Geldleistungen - § 13 Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger\n\nDie Berechtigten oder Zahlungsempfänger sollen 1.Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung von Bedeutung sind, und\n2.eine gewünschte Änderung der Zahlungsweise\nunmittelbar dem Renten Service mitteilen. Die Berücksichtigung von Namensänderungen setzt voraus, daß diese dem Renten Service nachgewiesen werden.",{"kapitel":21},"Zweites Kapitel",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Nicht zugegangene Zahlungen","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Nicht ausführbare Zahlungen","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Zahlungseinstellung durch den Renten Service","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten","16",[],false]