[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postrdv-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postrdv","Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-07-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostrdv\u002Fxml.zip",3771586,"§ 21","21","Ausstellung von Ausweisen","Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben","(1) Der Renten Service stellt den Berechtigten einen Ausweis aus, mit dem die Rentenberechtigung nachgewiesen werden kann, soweit dies nicht durch die Träger der Rentenversicherung erfolgt.\n(2) Der Ausweis darf den Hinweis auf die Rentnereigenschaft nur mit folgenden personenbezogenen Daten verbinden: 1.Familienname und Vornamen einschließlich des Geburtsnamens,\n2.Geburtsdatum,\n3.Versicherungsnummer.\nEr darf nicht zum Abruf personenbezogener Daten in einem automatisierten Abrufverfahren verwendet werden.\n(3) Der Ausweis soll eine ausweisgerechte Form aufweisen. Er kann mit der Anpassungsmitteilung verbunden werden.\n(4) (weggefallen)","POSTRDV - Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben - § 21 Ausstellung von Ausweisen\n\n(1) Der Renten Service stellt den Berechtigten einen Ausweis aus, mit dem die Rentenberechtigung nachgewiesen werden kann, soweit dies nicht durch die Träger der Rentenversicherung erfolgt.\n(2) Der Ausweis darf den Hinweis auf die Rentnereigenschaft nur mit folgenden personenbezogenen Daten verbinden: 1.Familienname und Vornamen einschließlich des Geburtsnamens,\n2.Geburtsdatum,\n3.Versicherungsnummer.\nEr darf nicht zum Abruf personenbezogener Daten in einem automatisierten Abrufverfahren verwendet werden.\n(3) Der Ausweis soll eine ausweisgerechte Form aufweisen. Er kann mit der Anpassungsmitteilung verbunden werden.\n(4) (weggefallen)",{"kapitel":21},"Viertes Kapitel",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 20","Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner","20",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 19","Unterrichtung der Träger der Rentenversicherung und anderer Stellen","19",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 18","Art und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung","18",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 22","Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung","22",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 23","Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung","23",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 24","Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen","24",[],false]