[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postumwg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postumwg","Gesetz zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostumwg\u002Fxml.zip",9760561,"§ 4","4","Eröffnungsbilanzen",null,"(1) Die handelsrechtlichen Eröffnungsbilanzen der Aktiengesellschaften sind zu dem in der Satzung bestimmten Tag der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit zu erstellen.\n(2) Das eingebrachte Betriebsvermögen der Aktiengesellschaften wird mit dem Buchwert gemäß § 5 oder mit dem Verkehrswert gemäß § 6 angesetzt. Jedem Unternehmen steht für sich ein selbständiges Wahlrecht zu.\n(3) Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte gelten für die Folgezeit als Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die bei abnutzbaren Vermögensgegenständen jeweils über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.","POSTUMWG - § 4 Eröffnungsbilanzen\n\n(1) Die handelsrechtlichen Eröffnungsbilanzen der Aktiengesellschaften sind zu dem in der Satzung bestimmten Tag der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit zu erstellen.\n(2) Das eingebrachte Betriebsvermögen der Aktiengesellschaften wird mit dem Buchwert gemäß § 5 oder mit dem Verkehrswert gemäß § 6 angesetzt. Jedem Unternehmen steht für sich ein selbständiges Wahlrecht zu.\n(3) Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte gelten für die Folgezeit als Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die bei abnutzbaren Vermögensgegenständen jeweils über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Aktien","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Rechtsnachfolge, Vermögensübergang und Haftung","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Errichtung der Aktiengesellschaften durch Umwandlung","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Bewertung zu Buchwerten","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Bewertung zu Verkehrswerten","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Abwicklung von Anspruchsverrechnung","7",[],false]