[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ppbv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ppbv","Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-06-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fppbv\u002Fxml.zip",1262647,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 9 Absatz 1)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 16 - 21)\nErläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.\nAllgemeine Pflege Zuordnungsmerkmale\nLeistungs-     stufen Leistungs-     bereiche    \tA1 Grundleistungen\tA2 Erweiterte Leistungen\tA3 Besondere Leistungen\tA4 Hochaufwendige Leistungen\nKörperpflege\tAlle Patienten, die nicht A2, A3 oder A4 zugeordnet werden.\t–Hilfe bei überwiegend selbständigerKörperpflege\n–Patient bedarf der Unterstützung, umdann selbständig die Körperpflege durchführen zu können: ◌Körperpflegemittel vor-\u002Fnachbereiten\n◌Hilfe bei Teilkörperwäsche\n◌Übernahme wesentlicher Teileder Körperpflege (z.\nB.\nHaar-\u002FNagelpflege, Rasur, eincremen)\n–Überwiegende oder vollständigeÜbernahme der Körperpflege\n–Patient kann keine oder nur wenige Handgriffe selbst durchführen\n–Patient wird zur selbständigenKörperpflege trainiert: ◌Ganzkörperwäsche\u002FBaden\u002FDuschen durchführen\n◌Zur Körperpflege anleiten\u002F überwachen\n–Ständige Anwesenheit einer Pflege-person notwendig\n–ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vollständige Übernahme (vÜ) oder Anleitung (a) zur Körperpflege durch die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:\n–Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a 1 x tägl. und 4 x tägl.\nTeilkörperwaschung des Oberkörpers oder des Unterkörpers in vÜ, a durchführen\n–GKW in vÜ, a 2 x tägl. durchführen\n–GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonendurchführen (pflegefachlich begründet)\n–Therapeutische Ganzkörperwaschung\u002F-pflege nach folgenden Konzepten durchführen: ◌Bobath-Konzept\n◌NDT-Konzept\n◌MRT (Motor Relearning Programme)\n◌Basalstimulierend belebende GKW\n◌Basalstimulierend beruhigende GKW\n◌Sonstige basalstimulierende GKW\n◌Andere einrichtungsspezifischeKonzepte\nErnährung\t\t–Nahrungsaufbereitung\u002FSondennahrung\n–Patient ist in der Lage, nach individueller Vorbereitung der Mahlzeit, diese einzunehmen: ◌Mahlzeiten mundgerecht zubereiten (z.\nB. zerkleinern, Schnitten schmieren)\n◌Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen\n◌Verabreichung von Sondennahrung (Schwerkraft oder mit Ernährungspumpe)\n–Hilfe bei der Nahrungsaufnahme\u002F Sondennahrung\n–Patienten sind ohne Hilfestellungwährend der Mahlzeiten nicht in der Lage, diese einzunehmen: ◌Nahrung und Getränke verabreichen\n◌Trink- und Esstraining (weniger als 4 x tgl.)\n◌Verabreichung der Sondennahrung(Bolusapplikation, weniger als 7 x tgl.)\n–Ständige Anwesenheit einer Pflege- person ist notwendig\n–Volle Übernahme der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsverabreichung\n–Ess- und Trinktraining (mind. 4 x tgl.)\n–Bolusapplikation von Sondennahrung und\u002Foder Flüssigkeit (mind. 7 x tgl.)\nAusscheidung\t\t–Unterstützung zur kontrollierten Blasen-\u002FDarmentleerung\n–Patient kann Ausscheidung kontrol-lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten: ◌Ausscheidungsunterstützung mit z.\nB.\nToilettenstuhl, Steckbecken, Urinflasche\n◌Begleitung zur Toilette\n–Entleeren, Wechseln von Katheter- oder Stomabeutel\n–Versorgung bei mehrmaligem Erbrechen (Patient\u002FUmgebung)\n–Aufwendiges Versorgen bei starkem Schwitzen (z.\nB.\nWäschewechsel)\n–Überwiegende oder vollständige Übernahme der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflegeperson, d. h.\nErforderlichkeit mindestens einer der folgenden Maßnahmen: ◌Wechsel von Inkontinenzmaterialien in vÜ, a mind. 3 x tägl. durchführen\n◌Ausscheidungsunterstützung auf der Toilette in vÜ, a mind. 3 x tägl.\n◌Zur selbständigen Stomaversorgunganleiten\n◌Digitale Ausräumung des Enddarms durchführen\n◌Reinigungseinlauf durchführen\n◌Mind. 3 tägl.\nIntimbereich nach Stuhlausscheidung in vÜ reinigen bei Durchfall bzw.\nStuhlinkontinenz\n–Kleiderwechsel oder Wäschewechsel im Kontext von starkem Schwitzen durchführen mind. 3 x tägl.\nICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten: –Miktion\u002FDefäkation im Bett mind. 4 x tägl. mit Steckbecken\u002FUrinflasche\u002FInkontinenzhose in vÜ, a\n–Miktion\u002FDefäkation im Bett, auf dem Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit zwei Pflegepersonen (pflegefachlich begründet)\n–Kontinenztraining durchführen; Maß-nahmen sind abhängig von der Pflegediagnose, geeignete evidenzbasierte Handlungskonzepte zur Kontinenzförderung sind entsprechend der Kontinenz-Form umzusetzen (z.\nB.\nBeratungsgespräch zur Kontinenzförderung und -versorgung durchführen bei allen Inkontinenzformen und eine geeignete Pflegehandlung zur Kontinenzförderung wie z.\nB. intermittierender Selbst-\u002FFremdkatheterismus bei\nReflexurininkontinenz; Toilettentraining nach festgelegten Intervallen bei funktionaler Inkontinenz, Blasentraining z.\nB. bei Dranginkontinenz)\nMobilisation und Positionswechsel\t\t–Einfacher Positionswechsel und Mobilisation\n–Patient benötigt Hilfe\u002FUnterstützung bei Mobilisation\u002FPositionswechsel\n–Patient ist überwiegend in der Lage, sich im Bett zu drehen, benötigt Unterstützung beim Aufstehen\n–Überwiegende oder vollständige Übernahme des Positionswechsels, bzw.\nMobilisation durch die Pflegeperson, d.h. es ist insgesamt 6 x tägl. eine der nachfolgenden Maßnahmen zu planen: ◌Positionswechsel im Bett\u002FRollstuhl durchführen\n◌Mobilisierungsmaßnahmen wie Standtraining, Gehtraining in vÜ, a\n◌Transfer z.\nB. vom Bett zumStuhl\u002FRollstuhl\u002Fan den Tisch mind. vÜ, a unterstützen\n–Patient ist immobil\n–Patient ist überwiegend nicht in derLage, sich im Bett zu drehen\u002Faufzustehen\nICD-U50.4-; U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext des Positionswechsels der Mobilisation durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten: –Positionswechsel mind. 8 x tägl. in vÜ, a durchführen\n–Therapeutischer Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation nach folgenden Konzepten mind. 6 x tägl.: ◌Bobath-Konzept\n◌NDT-Konzept\n◌MRT (Motor Relearning Programme)\n◌Kinästhetik\n◌Andere, einrichtungsspezifische Konzepte\n◌Mind. 4 x tägl.\nSpastik lösen und normale Bewegungsabläufe durch Fazilitation, Inhibition mind. 2 x tägl. anbahnen\n◌Kreislaufstabilisierende Maßnahmen mind. 6 x tägl. z.\nB.\nMuskelpumpe vor der Mobilisation einsetzen\n–Positionswechsel oder Transfer oder Mobilisation (insgesamt mind. 6 x tägl.) in vÜ mit zwei Pflegepersonen durchführen (pflegefachlich begründet)\n–Suchen oder Rückbegleiten des Patienten auf Station\u002Fin das Zimmer mind. 4 x tägl.\nSpezielle Pflege Zuordnungsmerkmale\nLeistungs-     stufen Leistungs-     bereiche    \tS1 Grundleistungen\tS2 Erweiterte Leistungen\tS3 Besondere Leistungen\tS4 Hochaufwendige Leistungen\nLeistungen im Zusammenhang mit–Operationen\n–Invasiven Maßnahmen\n–Akuten Krankheitsphasen\nAlle Patienten, die nicht S2, S3 oder S4 zugeordnet werden.\t–Beobachten des Patienten und Kon- trolle von mindestens 2 Parametern1 4 – 6 x in 8 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z.\nB. 8 Werte in einer Std, erhoben werden).\nDie Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 2 Parameter sein und mind. 8 Messungen\u002FBeobachtungen in 8 Std. ◌Beispiele:1 x Gewicht, 7 x Puls3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp.,2 x Puls\n–Beobachten des Patienten und Kon- trolle von mindestens 3 Parametern1 über 12 Std., wobei eine gleichmäßige Verteilung nicht nötig ist (es können auch z.\nB. 18 Werte, in einer Std. erhoben werden).\nDie Parameter können zusammengezählt werden, aber es müssen mind. 3 Parameter sein und mind. 6 Messungen\u002FBeobachtungen in 12 Std. ◌Beispiele:3 x BZ, 1 x ZVD, 2 x Temp., 6 x RR, 6 x Puls\nEs muss in mindestens zwei verschiedenen Leistungsbereichen je mindestens ein Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe S3 zutreffen.\nHinweis zu 1: Parameter können kombiniert zusammengezählt werden: ○Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, O2-Sättigung)\n○Schmerz\n○Gewicht\n○Umfangsmessungen (Bauch, Extremitäten)\n○Ausscheidung (Urin, Stuhl, Erbrechen, Wundsekret, bzgl.\nMenge, Aussehen, Bilanz)\n○Blutzucker\n○DMS: Durchblutung, Motorik, Neurologische Überwachung (Pupillen, Reflexe, Bewusstsein)\n○Bewegungsprotokoll\n–Aufwendiges Versorgen von Zu-\u002FAbleitungs-\u002FAbsaugsystemen bedingt durch den Patientenzustand, Lage, System und Häufigkeit: ◌Thoraxdrainage\n◌Spülkatheter\n–Endotracheales Absaugen mehr als 4 x tgl.\n◌Liquorableitung\n◌Absaugen (mehr als 3 x tgl.)\n◌Legen von Magensonde, Blasen- katheter (ED\u002FDK)\n◌ZVK, Hickmann-Katheter, Shaldon- Katheter\n◌Wechsel des Behältnisses oder Ziehen von mind. zwei Drainagen\n◌VAC-Pumpe\n◌Trachealkanüle\n◌Einlauf (aufwendiges Ablaufsystem)\nLeistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung\t\t–Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen\u002FTransfusionen: ○1 000 ml Infusionslösung während des Tagdienstes\n○Verabreichung von mind. 2 Kurz- Infusionen\n○Intravenöse Verabreichung von Zytostatika, wenn nicht fortlaufend beobachtet werden muss (trifft zu bei weniger aggressiven Zytostatika mit Verabreichungsdauer unter 2 Std. einschl.\nNachbeobachtung)\n○Gaben von Transfusionen, Blut- ersatzprodukten\n–Inhalation\u002FAtemhilfe geben mind. 3 x tgl.\n–Kontinuierliche oder mehrfach wiederholte Infusionen\u002FTransfusionen: ○Verabreichung von mind. 5 Kurz- Infusionen\n○Gaben von mind. 3 Transfusionen, Blutersatzprodukten\n–Fortlaufende Beobachtung und Betreuung bei schwerwiegenden Arzneimittelwirkungen\n–Arzneimittelgaben, die über einen Zeitraum von mehreren Stunden (mind. 2) einer Beobachtung\u002FBetreuung bedürfenHinweis: Eine Einstufung erfolgt aufgrund einer schwerwiegenden Medikamentenwirkung, nicht aufgrund des Medikamentes selbst: ○Intravenöse Verabreichung von Zytostatika, wenn die Verabreichung einschl.\nNachbeobachtung den Zeitraum von 2 Std. überschreitet und in dieser Zeit eine engmaschige Beobachtung stattfinden muss\n○Intravenöse Insulingabe bei Blut- zuckerkrisen\n○Verabreichung hochwirksamer Medikamente bei Herz-Kreislauf-Krisen\nLeistungen im Zusammenhang mit Wund- und Hautbehandlung\t\t–Aufwendiger Verbandwechsel2 (VW)\n–Behandlung großflächiger3 oder tiefer4 Wunden oder großer Hautareale5\n–Einfacher Verbandswechsel mind. 2 x tgl.\n–Aufwendiger VW2 mehrmals tgl.\n(mind. 2 x)\n–Behandlung großflächiger3 oder tiefer4 Wunden oder großer Hautareale5 mehrmals tgl.\n(mind. 2 x)\n–Einfacher VW mind. 3 x tgl.\nHinweis zu 2 Aufwendiger VW:–Technisch schwieriger VW\n–Unruhiger oder wenig kooperativer Patient\n–Zwei Pflegekräfte erforderlich\n–Steriler VW, bei dem zusätzlich ein Medikament auf Anordnung appliziert wird (Auflagen, Salbe, Gaze, Spülen, Baden)\n–z.\nB. septischer VW mit Wundreinigung, Verbände in Verbindung mit Spülungen\u002FDrainagen, Gipsverband mit darunter liegenden Wunden\nHinweis zu 3 großflächige Wunden: –Mind. 4 cm2 große Wunde, z.\nB.\nDekubitus, Verbrennung, Ulzerationen\n–Großflächige Hauterkrankungen, die eine Hautbehandlung erfordern inkl. medi- zinische Bäder\nHinweis zu 4 tiefe Wunden: –Mit freiliegenden Gewebestrukturen, Muskeln, Sehnen, Knochen\nHinweis zu 5 große Hautareale: –Komplette Extremität\n–Erhebliche Teile der vorderen oder hinteren Körperseite","PPBV - Personalbemessung auf Intensivstationen - Schlussvorschriften - Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1) [1\u002F3]\n\n(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 188, S. 16 - 21)\nErläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.\nAllgemeine Pflege Zuordnungsmerkmale\nLeistungs-     stufen Leistungs-     bereiche    \tA1 Grundleistungen\tA2 Erweiterte Leistungen\tA3 Besondere Leistungen\tA4 Hochaufwendige Leistungen\nKörperpflege\tAlle Patienten, die nicht A2, A3 oder A4 zugeordnet werden.\t–Hilfe bei überwiegend selbständigerKörperpflege\n–Patient bedarf der Unterstützung, umdann selbständig die Körperpflege durchführen zu können: ◌Körperpflegemittel vor-\u002Fnachbereiten\n◌Hilfe bei Teilkörperwäsche\n◌Übernahme wesentlicher Teileder Körperpflege (z.\nB.\nHaar-\u002FNagelpflege, Rasur, eincremen)\n–Überwiegende oder vollständigeÜbernahme der Körperpflege\n–Patient kann keine oder nur wenige Handgriffe selbst durchführen\n–Patient wird zur selbständigenKörperpflege trainiert: ◌Ganzkörperwäsche\u002FBaden\u002FDuschen durchführen\n◌Zur Körperpflege anleiten\u002F überwachen\n–Ständige Anwesenheit einer Pflege-person notwendig\n–ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vollständige Übernahme (vÜ) oder Anleitung (a) zur Körperpflege durch die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:\n–Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a 1 x tägl. und 4 x tägl.\nTeilkörperwaschung des Oberkörpers oder des Unterkörpers in vÜ, a durchführen\n–GKW in vÜ, a 2 x tägl. durchführen\n–GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonendurchführen (pflegefachlich begründet)\n–Therapeutische Ganzkörperwaschung\u002F-pflege nach folgenden Konzepten durchführen: ◌Bobath-Konzept\n◌NDT-Konzept\n◌MRT (Motor Relearning Programme)\n◌Basalstimulierend belebende GKW\n◌Basalstimulierend beruhigende GKW\n◌Sonstige basalstimulierende GKW\n◌Andere einrichtungsspezifischeKonzepte\nErnährung\t\t–Nahrungsaufbereitung\u002FSondennahrung\n–Patient ist in der Lage, nach individueller Vorbereitung der Mahlzeit, diese einzunehmen: ◌Mahlzeiten mundgerecht zubereiten (z.\nB. zerkleinern, Schnitten schmieren)\n◌Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen\n◌Verabreichung von Sondennahrung (Schwerkraft oder mit Ernährungspumpe)\n–Hilfe bei der Nahrungsaufnahme\u002F Sondennahrung\n–Patienten sind ohne Hilfestellungwährend der Mahlzeiten nicht in der Lage, diese einzunehmen: ◌Nahrung und Getränke verabreichen\n◌Trink- und Esstraining (weniger als 4 x tgl.)\n◌Verabreichung der Sondennahrung(Bolusapplikation, weniger als 7 x tgl.)\n–Ständige Anwesenheit einer Pflege- person ist notwendig\n–Volle Übernahme der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsverabreichung\n–Ess- und Trinktraining (mind. 4 x tgl.)\n–Bolusapplikation von Sondennahrung und\u002Foder Flüssigkeit (mind. 7 x tgl.)\nAusscheidung\t\t–Unterstützung zur kontrollierten Blasen-\u002FDarmentleerung\n–Patient kann Ausscheidung kontrol-lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten: ◌Ausscheidungsunterstützung mit z.\nB.\nToilettenstuhl, Steckbecken, Urinflasche\n◌Begleitung zur Toilette\n–Entleeren, Wechseln von Katheter- oder Stomabeutel\n–Versorgung bei mehrmaligem Erbrechen (Patient\u002FUmgebung)\n–Aufwendiges Versorgen bei starkem Schwitzen (z.\nB.\nWäschewechsel)\n–Überwiegende oder vollständige Übernahme der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflegeperson, d. h.\nErforderlichkeit mindestens einer der folgenden Maßnahmen: ◌Wechsel von Inkontinenzmaterialien in vÜ, a mind. 3 x tägl. durchführen\n◌Ausscheidungsunterstützung auf der Toilette in vÜ, a mind. 3 x tägl.\n◌Zur selbständigen Stomaversorgunganleiten\n◌Digitale Ausräumung des Enddarms durchführen\n◌Reinigungseinlauf durchführen\n◌Mind. 3 tägl.\nIntimbereich nach Stuhlausscheidung in vÜ reinigen bei Durchfall bzw.\nStuhlinkontinenz\n–Kleiderwechsel oder Wäschewechsel im Kontext von starkem Schwitzen durchführen mind. 3 x tägl.\nICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor und vÜ der Maßnahmen im Kontext der Ausscheidung durch die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen Aspekten: –Miktion\u002FDefäkation im Bett mind. 4 x tägl. mit Steckbecken\u002FUrinflasche\u002FInkontinenzhose in vÜ, a\n–Miktion\u002FDefäkation im Bett, auf dem Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit zwei Pflegepersonen (pflegefachlich begründet)\n–Kontinenztraining durchführen; Maß-nahmen sind abhängig von der Pflegediagnose, geeignete evidenzbasierte Handlungskonzepte zur Kontinenzförderung sind entsprechend der Kontinenz-Form umzusetzen (z.\nB.\nBeratungsgespräch zur Kontinenzförderung und -versorgung durchführen bei allen Inkontinenzformen und eine geeignete Pflegehandlung zur Kontinenzförderung wie z.\nB. intermittierender Selbst-\u002FFremdkatheterismus bei\nReflexurininkontinenz; Toilettentraining nach festgelegten Intervallen bei funktionaler Inkontinenz, Blasentraining z.\nB. bei Dranginkontinenz)\nMobilisation und Positionswechsel\t\t–Einfacher Positionswechsel und Mobilisation\n–Patient benötigt Hilfe\u002FUnterstützung bei Mobilisation\u002FPositionswechsel\n–Patient ist überwiegend in der Lage, sich im Bett zu drehen, benötigt Unterstützung beim Aufstehen\n–Überwiegende oder vollständige Übernahme des Positionswechsels, bzw.\nMobilisation durch die Pflegeperson, d.h. es ist insgesamt 6 x tägl. eine der nachfolgenden Maßnahmen zu planen: ◌Positionswechsel im Bett\u002FRollstuhl durchführen\n◌Mobilisierungsmaßnahmen wie Standtraining, Gehtraining in vÜ, a\n◌Transfer z.\nB. vom Bett zumStuhl\u002FRollstuhl\u002Fan den Tisch mind. vÜ, a unterstützen\n–Patient ist immobil\n–Patient ist überwiegend nicht in derLage, sich im Bett zu drehen\u002Faufzustehen",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 2","Kapitel 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Anlage 1","(zu § 7 Absatz 2 und 5)","anlage-1",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 21","Inkrafttreten","21",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 20","Evaluierung","20",[37,41],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Anlage 3","(zu § 13 Absatz 2 Satz 1)","anlage-3",{"norm_key":42,"title":39,"slug":43},"Anlage 4","anlage-4",[],false]