[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pr_fbv_2015-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pr_fbv_2015","Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-06-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpr_fbv_2015\u002Fxml.zip",6553969,"§ 38","38","Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr","Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung","(1) Die geschäftliche Entwicklung des Instituts ist unter Gegenüberstellung der für sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.\n(2) Bei Instituten mit Geschäftsbereichen, für die nach deutschem Recht ein gesonderter Jahresabschluss erstellt wird (getrennt bilanzierende Bereiche), ist die geschäftliche Entwicklung der getrennt bilanzierenden Bereiche und des übrigen Geschäfts jeweils gesondert darzustellen und zu erläutern.\n(3) Bei Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen oder einem wohnungswirtschaftlichen Prüfungsverband angeschlossen sind oder von der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden, sind bei der Darstellung und Beurteilung der Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage zum Vergleich auch Kennziffern für die Gesamtheit der Kreditinstitute oder von Gruppen vergleichbarer Kreditinstitute des betreffenden Prüfungsverbandes oder des Bereiches der betreffenden Prüfungsstelle (Durchschnittskennziffern) heranzuziehen.","PR_FBV_2015 - Abschlussorientierte Berichterstattung - Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung - § 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr\n\n(1) Die geschäftliche Entwicklung des Instituts ist unter Gegenüberstellung der für sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.\n(2) Bei Instituten mit Geschäftsbereichen, für die nach deutschem Recht ein gesonderter Jahresabschluss erstellt wird (getrennt bilanzierende Bereiche), ist die geschäftliche Entwicklung der getrennt bilanzierenden Bereiche und des übrigen Geschäfts jeweils gesondert darzustellen und zu erläutern.\n(3) Bei Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen oder einem wohnungswirtschaftlichen Prüfungsverband angeschlossen sind oder von der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden, sind bei der Darstellung und Beurteilung der Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage zum Vergleich auch Kennziffern für die Gesamtheit der Kreditinstitute oder von Gruppen vergleichbarer Kreditinstitute des betreffenden Prüfungsverbandes oder des Bereiches der betreffenden Prüfungsstelle (Durchschnittskennziffern) heranzuziehen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen","37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 36","Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes","36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 35","Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten","35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Entwicklung der Vermögenslage","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Entwicklung der Ertragslage","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Risikolage und Risikovorsorge","41",[],false]