[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pr_fbv_2015-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pr_fbv_2015","Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-06-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpr_fbv_2015\u002Fxml.zip",6554011,"Anlage 3","anlage-3","(zu § 70)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)\nDatenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIbDie angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.\nPosition\t\tBerichtsjahr (1)\tVorjahr (2)\n(1)\tDaten zu den organisatorischen Grundlagen\nPersonalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB\t001\n(2)\tDaten zur Vermögenslage\nEigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag\na)\tKernkapital\t006\naa) hartes Kernkapital\t426\nab) zusätzliches Kernkapital\t427\nb)\tErgänzungskapital\t007\n(3)\tDaten zur Ertragslage\n1.\tZinsergebnis\na)\tZinserträge\t029\nb)\tZinsaufwendungen\t030\nc)\tdarunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten\t 031\nd)\tZinsergebnis\t032\n2.\tProvisionsergebnis\na)\tProvisionserträge\t313\nb)\tProvisionsaufwendungen\t314\nc)\tProvisionsergebnis\t033\n3.\tErgebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft\t037\n4.\tAllgemeiner Verwaltungsaufwand\na)\tPersonalaufwand\t038\nb)\tandere Verwaltungsaufwendungen\t039\n5.\tSonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen\t900\n6.\tSteuern vom Einkommen und vom Ertrag\t048\n7.\tErträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen\t 049\n8.\tAufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne\t 052\n9.\tGewinnvortrag aus dem Vorjahr\t053\n10.\tVerlustvortrag aus dem Vorjahr\t054\n11.\tEntnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen\t055\n12.\tEinstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen\t056\n13.\tEntnahmen aus Genussrechtskapital\t057\n14.\tWiederauffüllung des Genussrechtskapitals\t058\n(4)\tDaten zum Kreditgeschäft\n1.\tAnmerkungsbedürftige Großkredite\t088\n2.\tNichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:\nZahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR\na)\tdes geprüften Einzelinstituts\t342\tStk.\tStk.\nb)\tder Institutsgruppe\t343\tStk.\tStk.\n3.\tUnbare bilanzunwirksame Ansprüche\na)\tim Berichtsjahr\t093\nb)\tBestand am Jahresende\t094\n(5)\tErgänzende Angaben\n1.\tAbweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB\na)\tvon Bilanzierungsmethoden ja (= 0) \u002F nein (= 1)\t095\nb)\tvon Bewertungsmethoden ja (= 0) \u002F nein (= 1)\t096\n2.\tNachrangige Vermögensgegenstände\na)\tnachrangige Forderungen an Kreditinstitute\t112\nb)\tnachrangige Forderungen an Kunden\t113\nc)\tsonstige nachrangige Vermögensgegenstände\t114\nEinschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.Nettoposition (erhaltene .\u002F. zurückgezahlte).","PR_FBV_2015 - Schlussvorschriften - Anlage 3 (zu § 70)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)\nDatenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIbDie angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.\nPosition\t\tBerichtsjahr (1)\tVorjahr (2)\n(1)\tDaten zu den organisatorischen Grundlagen\nPersonalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB\t001\n(2)\tDaten zur Vermögenslage\nEigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag\na)\tKernkapital\t006\naa) hartes Kernkapital\t426\nab) zusätzliches Kernkapital\t427\nb)\tErgänzungskapital\t007\n(3)\tDaten zur Ertragslage\n1.\tZinsergebnis\na)\tZinserträge\t029\nb)\tZinsaufwendungen\t030\nc)\tdarunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten\t 031\nd)\tZinsergebnis\t032\n2.\tProvisionsergebnis\na)\tProvisionserträge\t313\nb)\tProvisionsaufwendungen\t314\nc)\tProvisionsergebnis\t033\n3.\tErgebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft\t037\n4.\tAllgemeiner Verwaltungsaufwand\na)\tPersonalaufwand\t038\nb)\tandere Verwaltungsaufwendungen\t039\n5.\tSonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen\t900\n6.\tSteuern vom Einkommen und vom Ertrag\t048\n7.\tErträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen\t 049\n8.\tAufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne\t 052\n9.\tGewinnvortrag aus dem Vorjahr\t053\n10.\tVerlustvortrag aus dem Vorjahr\t054\n11.\tEntnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen\t055\n12.\tEinstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen\t056\n13.\tEntnahmen aus Genussrechtskapital\t057\n14.\tWiederauffüllung des Genussrechtskapitals\t058\n(4)\tDaten zum Kreditgeschäft\n1.\tAnmerkungsbedürftige Großkredite\t088\n2.\tNichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:\nZahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR\na)\tdes geprüften Einzelinstituts\t342\tStk.\tStk.\nb)\tder Institutsgruppe\t343\tStk.\tStk.\n3.\tUnbare bilanzunwirksame Ansprüche\na)\tim Berichtsjahr\t093\nb)\tBestand am Jahresende\t094\n(5)\tErgänzende Angaben\n1.\tAbweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB\na)\tvon Bilanzierungsmethoden ja (= 0) \u002F nein (= 1)\t095\nb)\tvon Bewertungsmethoden ja (= 0) \u002F nein (= 1)\t096\n2.\tNachrangige Vermögensgegenstände\na)\tnachrangige Forderungen an Kreditinstitute\t112\nb)\tnachrangige Forderungen an Kunden\t113\nc)\tsonstige nachrangige Vermögensgegenstände\t114\nEinschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.Nettoposition (erhaltene .\u002F. zurückgezahlte).",{"abschnitt":21},"Abschnitt 9",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"Anlage 2","anlage-2",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"Anlage 1","anlage-1",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 72","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","72",[34,37],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"Anlage 4","anlage-4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Anlage 5","(zu § 27)","anlage-5",[],false]