[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pr_fv_2017-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pr_fv_2017","Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpr_fv_2017\u002Fxml.zip",9760581,"§ 10","10","Erleichterungen bei der Bewertung","Ansatz und Bewertung","Macht das Unternehmen von der Erleichterung gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 Gebrauch, muss der Prüfungsbericht Ausführungen dazu enthalten, 1.ob und warum die Bewertungsmethode mit § 74 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einklang steht,\n2.ob und warum die Bewertungsmethode nach Art, Umfang und Komplexität der mit den Geschäften des Unternehmens oder der Gruppe verbundenen Risiken angemessen ist,\n3.dass die Vermögenswerte oder die Verbindlichkeiten im Jahresabschluss oder im konsolidierten Abschluss nicht gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards bewertet werden, die die Europäische Kommission durch die Verordnung (EU) 2023\u002F1803 zur Anwendung übernommen hat, und\n4.ob und warum eine Bewertung der Vermögenswerte oder der Verbindlichkeiten nach internationalen Rechnungslegungsstandards für das Unternehmen oder die Gruppe mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.","PR_FV_2017 - Ansatz und Bewertung - § 10 Erleichterungen bei der Bewertung\n\nMacht das Unternehmen von der Erleichterung gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015\u002F35 Gebrauch, muss der Prüfungsbericht Ausführungen dazu enthalten, 1.ob und warum die Bewertungsmethode mit § 74 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einklang steht,\n2.ob und warum die Bewertungsmethode nach Art, Umfang und Komplexität der mit den Geschäften des Unternehmens oder der Gruppe verbundenen Risiken angemessen ist,\n3.dass die Vermögenswerte oder die Verbindlichkeiten im Jahresabschluss oder im konsolidierten Abschluss nicht gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards bewertet werden, die die Europäische Kommission durch die Verordnung (EU) 2023\u002F1803 zur Anwendung übernommen hat, und\n4.ob und warum eine Bewertung der Vermögenswerte oder der Verbindlichkeiten nach internationalen Rechnungslegungsstandards für das Unternehmen oder die Gruppe mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Bewertung","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Ansatz der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Besondere Hinweispflichten","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Eventualverbindlichkeiten","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Immaterielle Vermögenswerte","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Latente Steuern","13",[],false]