[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pr_fv_2017-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pr_fv_2017","Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpr_fv_2017\u002Fxml.zip",9760578,"§ 6","6","Besondere Hinweispflichten","Allgemeines","Der Prüfer hat darauf hinzuweisen, wenn sich die bei der Wahl der Wertansätze ausgeübten Ermessensspielräume wesentlich auf den Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten auswirken. Unabhängig davon sind diejenigen Ermessensspielräume, deren Ausübung die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten nicht unerheblich nach oben oder unten beeinflusst, anzugeben und zu beurteilen.","PR_FV_2017 - Allgemeines - § 6 Besondere Hinweispflichten\n\nDer Prüfer hat darauf hinzuweisen, wenn sich die bei der Wahl der Wertansätze ausgeübten Ermessensspielräume wesentlich auf den Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten auswirken. Unabhängig davon sind diejenigen Ermessensspielräume, deren Ausübung die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten nicht unerheblich nach oben oder unten beeinflusst, anzugeben und zu beurteilen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Grundsätze zur Berichterstattung","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Gegenstand der Berichterstattung","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Anlagen zu Prüfungsberichten","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Ansatz der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Bewertung","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Erleichterungen bei der Bewertung","10",[],false]