[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-preisv_30_53-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"preisv_30_53","Verordnung PR Nr 30\u002F53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-11-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpreisv_30_53\u002Fxml.zip",1262995,"§ 7","7","Selbstkostenerstattungspreise",null,"(1) Selbstkostenerstattungspreise dürfen nur vereinbart werden, wenn eine andere Preisermittlung nicht möglich ist. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten kann ganz oder teilweise durch Vereinbarung begrenzt werden.\n(2) Soweit es die Verhältnisse des Auftrags ermöglichen, soll in Vereinbarungen über Selbstkostenerstattungspreise vorgesehen werden, daß für einzelne Kalkulationsbereiche feste Sätze gelten.","PREISV_30_53 - § 7 Selbstkostenerstattungspreise\n\n(1) Selbstkostenerstattungspreise dürfen nur vereinbart werden, wenn eine andere Preisermittlung nicht möglich ist. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten kann ganz oder teilweise durch Vereinbarung begrenzt werden.\n(2) Soweit es die Verhältnisse des Auftrags ermöglichen, soll in Vereinbarungen über Selbstkostenerstattungspreise vorgesehen werden, daß für einzelne Kalkulationsbereiche feste Sätze gelten.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Selbstkostenpreise","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Preise für marktgängige Leistungen","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Ermittlung der Selbstkostenpreise","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Prüfung der Preise","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Feststellung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen durch öffentliche Auftraggeber","10",[],false]