[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-prkg-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"prkg","Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-09-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fprkg\u002Fxml.zip",1263048,"§ 8","8","Unwirksamkeit der Preisklausel",null,"Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. Die Rechtswirkungen der Preisklausel bleiben bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.","PRKG - § 8 Unwirksamkeit der Preisklausel\n\nDie Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. Die Rechtswirkungen der Preisklausel bleiben bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Verträge mit Gebietsfremden","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Geld- und Kapitalverkehr","5",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Übergangsvorschrift","9",[40,47,52],{"title":41,"ecli":42,"leitsatz":43,"date":44,"source_url":45,"source_type":46},"BGH, Urt. v. 11.03.2026 – XII ZR 51\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:110326UXIIZR51.25.0","1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerberaummietvertrags enthaltene Indexierungsklausel unterliegt neben den Beschränkungen durch das Preisklauselgesetz auch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.\n2. Hält eine solche Klausel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand, beurteilen sich die Rechtsfolgen nicht nach § 8 PrKG, sondern die Klausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB ex tunc unwirksam (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 -  \n                   VIII ZR 114\u002F13,  \n                   BGHZ 201, 230 = NJW 2014, 2708).","2026-03-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706092026.zip","rechtsprechung",{"title":48,"ecli":17,"leitsatz":49,"date":50,"source_url":51,"source_type":46},"BGH, Urt. v. 14.05.2014 – VIII ZR 114\u002F13","1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltene Preisregelung, die sowohl der Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises als auch der Berechnung späterer Preisänderungen dient, ist als Preishauptabrede der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen, soweit durch sie der bei Vertragsbeginn geltende Arbeitspreis bestimmt wird. Sie stellt dagegen eine der Inhaltskontrolle unterworfene Preisnebenabrede dar, soweit sie künftige, noch ungewisse Preisanpassungen regelt.\n2. Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 24. März 2010, VIII ZR 178\u002F08, BGHZ 185, 96, und VIII ZR 304\u002F08, WM 2010, 1050).\n3. Eine Preisanpassungsklausel, die zwar gegen § 1 Abs. 1 PrKG verstößt, gleichwohl aber nicht nach § 8 PrKG unwirksam ist, ist auch nicht - allein wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 PrKG - gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.","2014-05-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE316162014.zip",{"title":53,"ecli":17,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":46},"BGH, Urt. v. 13.11.2013 – XII ZR 142\u002F12","Durch das Inkrafttreten des Preisklauselgesetzes am 14. September 2007 wurden Wertsicherungsklauseln, die bis dahin weder genehmigungsfrei noch genehmigt waren und für die bis dahin keine Genehmigung beantragt war, mit Wirkung für die Zukunft auflösend bedingt wirksam.","2013-11-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301812013.zip",false]