[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-prodgewstatg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"prodgewstatg","Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1975-11-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fprodgewstatg\u002Fxml.zip",3771610,"§ 6","6","Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Energieversorgung","Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen","Die Erhebungen erfassen A.monatlichbei den Betrieben der Energieversorgung von höchstens 1 100 Unternehmen der Energieversorgung und den Betrieben der Energieversorgung aller anderen Unternehmen 1.die tätigen Personen,\n2.die Arbeitsstunden,\n3.die Lohn- und Gehaltsummen;\nder Sachverhalt nach Nummer 1 wird auch für fachliche Betriebsteile erfasst;\nB.jährlich I.bei höchstens 3 000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 1.die Investitionen,\n2.den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;\nder Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;\nII.bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen 1.für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile a)die tätigen Personen,\nb)die Arbeitsstunden,\nc)die Lohn- und Gehaltsummen,\nd)den Umsatz,\ne)die selbst erstellten Anlagen,\nf)die Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter,\ng)den Materialverbrauch und Wareneinsatz,\nh)die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres;\n2.für die Unternehmen a)den Material- und Wareneingang,\nb)die Kosten nach Kostenarten, soweit nicht nach Nummer 1 erfasst,\nc)die Umsatzsteuer,\nd)die Subventionen,\ne)die Abgabe von Wasser,\nf)den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser;\n3.für die fachlichen Unternehmensteile a)die von anderen Unternehmen und den fachlichen Unternehmensteilen bezogenen Erzeugnisse und Dienstleistungen,\nb)die Lieferungen und Leistungen an die fachlichen Unternehmensteile;\nIII.bei den nicht nach Ziffer I erfassten Unternehmen, die Erd- oder Erdölgas gewinnen oder Erd- oder Erdölgasleitungen erstellen oder betreiben, die Investitionen.","PRODGEWSTATG - Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen - § 6 Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Energieversorgung\n\nDie Erhebungen erfassen A.monatlichbei den Betrieben der Energieversorgung von höchstens 1 100 Unternehmen der Energieversorgung und den Betrieben der Energieversorgung aller anderen Unternehmen 1.die tätigen Personen,\n2.die Arbeitsstunden,\n3.die Lohn- und Gehaltsummen;\nder Sachverhalt nach Nummer 1 wird auch für fachliche Betriebsteile erfasst;\nB.jährlich I.bei höchstens 3 000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 1.die Investitionen,\n2.den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;\nder Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;\nII.bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen 1.für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile a)die tätigen Personen,\nb)die Arbeitsstunden,\nc)die Lohn- und Gehaltsummen,\nd)den Umsatz,\ne)die selbst erstellten Anlagen,\nf)die Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter,\ng)den Materialverbrauch und Wareneinsatz,\nh)die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres;\n2.für die Unternehmen a)den Material- und Wareneingang,\nb)die Kosten nach Kostenarten, soweit nicht nach Nummer 1 erfasst,\nc)die Umsatzsteuer,\nd)die Subventionen,\ne)die Abgabe von Wasser,\nf)den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser;\n3.für die fachlichen Unternehmensteile a)die von anderen Unternehmen und den fachlichen Unternehmensteilen bezogenen Erzeugnisse und Dienstleistungen,\nb)die Lieferungen und Leistungen an die fachlichen Unternehmensteile;\nIII.bei den nicht nach Ziffer I erfassten Unternehmen, die Erd- oder Erdölgas gewinnen oder Erd- oder Erdölgasleitungen erstellen oder betreiben, die Investitionen.",{"abschnitt":21},"3. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Erhebungen bei Unternehmen","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Erhebungen bei Betrieben","4",{"norm_key":32,"title":25,"slug":33},"§ 3","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6a","Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen","6a",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Zusätzliche Erhebungsmerkmale, Hilfsmerkmale, Unternehmens- und Betriebsbegriff","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Verordnungsermächtigung","8",[],false]