[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-prostav-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"prostav","Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fprostav\u002Fxml.zip",1263330,"§ 5","5","Wechsel der Zuständigkeit der Behörde",null,"Hat eine anmeldepflichtige Person eine Änderung der Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist, angezeigt, so wechselt die Zuständigkeit der Behörde nur dann, wenn die Tätigkeit künftig vorwiegend in dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde als der bisher zuständigen ausgeübt werden soll. Dies gilt auch bei Ausstellung einer neuen Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung nach Verlust der bisherigen Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung.","PROSTAV - § 5 Wechsel der Zuständigkeit der Behörde\n\nHat eine anmeldepflichtige Person eine Änderung der Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist, angezeigt, so wechselt die Zuständigkeit der Behörde nur dann, wenn die Tätigkeit künftig vorwiegend in dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde als der bisher zuständigen ausgeübt werden soll. Dies gilt auch bei Ausstellung einer neuen Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung nach Verlust der bisherigen Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Angabe zu den Tätigkeitsorten","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Datenübermittlung","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Inkrafttreten","8",[],false]