[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pstg-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pstg","Personenstandsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-02-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpstg\u002Fxml.zip",1263463,"§ 20","20","Anzeige durch Einrichtungen","Anzeige und Beurkundung","Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Das Gleiche gilt für Geburten in Einrichtungen, die der Unterbringung psychisch Kranker dienen, in Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe sowie in Anstalten, in denen eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird. Die Anzeigeberechtigung der in § 19 genannten Personen und ihre Auskunftspflicht zu Angaben, die der nach Satz 1 oder 2 zur Anzeige Verpflichtete nicht machen kann, bleiben hiervon unberührt.","PSTG - Anzeige und Beurkundung - § 20 Anzeige durch Einrichtungen\n\nBei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Das Gleiche gilt für Geburten in Einrichtungen, die der Unterbringung psychisch Kranker dienen, in Einrichtungen der Träger der Jugendhilfe sowie in Anstalten, in denen eine Freiheitsstrafe, ein Jugendarrest oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird. Die Anzeigeberechtigung der in § 19 genannten Personen und ihre Auskunftspflicht zu Angaben, die der nach Satz 1 oder 2 zur Anzeige Verpflichtete nicht machen kann, bleiben hiervon unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Anzeige durch Personen","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Anzeige","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17a","Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung","17a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Eintragung in das Geburtenregister","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Fehlende Angaben","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Zwillings- oder Mehrgeburten","23",[],false]