[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-psttg-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"psttg","Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpsttg\u002Fxml.zip",1263542,"§ 17","17","Erhebung meldepflichtiger Informationen","Sorgfaltspflichten","(1) Für jeden Anbieter, der eine natürliche Person, aber kein freigestellter Anbieter ist, haben meldende Plattformbetreiber 1.Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 zu erheben und\n2.die Ansässigkeit nach § 4 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 zu bestimmen.\n(2) Für jeden Anbieter, der ein Rechtsträger, aber kein freigestellter Anbieter ist, haben meldende Plattformbetreiber 1.Informationen nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 bis 6 zu erheben und\n2.die Ansässigkeit nach § 4 Absatz 6 Satz 2 bis 5 zu bestimmen.\n(3) Für jeden Anbieter, der kein freigestellter Anbieter ist und eine relevante Tätigkeit nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbringt, haben meldende Plattformbetreiber zusätzlich zu den Informationen nach Absatz 1 oder 2 Informationen nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 und 6 zu erheben.\n(4) Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 ist ein meldender Plattformbetreiber nicht verpflichtet, die folgenden Informationen zu erheben: 1.nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 und 5, wenn der Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt, diese Informationen dem Anbieter nicht ausstellt und\n2.nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3, wenn der Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt, die Erhebung dieser Informationen nicht verlangt.\n(5) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 sind die Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 4, Absatz 3 Nummer 4 und 6 und Absatz 4 Nummer 6 nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über diese verfügt.","PSTTG - Sorgfaltspflichten - § 17 Erhebung meldepflichtiger Informationen\n\n(1) Für jeden Anbieter, der eine natürliche Person, aber kein freigestellter Anbieter ist, haben meldende Plattformbetreiber 1.Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 zu erheben und\n2.die Ansässigkeit nach § 4 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 zu bestimmen.\n(2) Für jeden Anbieter, der ein Rechtsträger, aber kein freigestellter Anbieter ist, haben meldende Plattformbetreiber 1.Informationen nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 bis 6 zu erheben und\n2.die Ansässigkeit nach § 4 Absatz 6 Satz 2 bis 5 zu bestimmen.\n(3) Für jeden Anbieter, der kein freigestellter Anbieter ist und eine relevante Tätigkeit nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erbringt, haben meldende Plattformbetreiber zusätzlich zu den Informationen nach Absatz 1 oder 2 Informationen nach § 14 Absatz 4 Nummer 1 und 6 zu erheben.\n(4) Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 ist ein meldender Plattformbetreiber nicht verpflichtet, die folgenden Informationen zu erheben: 1.nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 und 5, wenn der Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt, diese Informationen dem Anbieter nicht ausstellt und\n2.nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3, wenn der Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Anbieter als ansässig gilt, die Erhebung dieser Informationen nicht verlangt.\n(5) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 sind die Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 4, Absatz 3 Nummer 4 und 6 und Absatz 4 Nummer 6 nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über diese verfügt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Anwendung der Sorgfaltspflichten","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Meldeverfahren","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Meldepflichtige Informationen","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Überprüfung meldepflichtiger Informationen","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Identifizierung freigestellter Anbieter","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten","20",[],false]