[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-psychthappro-55":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"psychthappro","Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-03-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpsychthappro\u002Fxml.zip",1263716,"§ 55","55","Übermittlung der Ergebnisse","Anwendungsorientierte Parcoursprüfung","(1) Die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung übermittelt der nach § 20 zuständigen Stelle die Ergebnisse aus der jeweiligen anwendungsorientierten Parcoursprüfung innerhalb von zwei Werktagen nach deren Abschluss.\n(2) Für jede Prüfungskandidatin oder jeden Prüfungskandidaten hat die oder der Vorsitzende Folgendes gesondert anzugeben: 1.die Punktzahl, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in jedem einzelnen Kompetenzbereich erreicht hat,\n2.die Gesamtpunktzahl, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in der anwendungsorientierten Parcoursprüfung insgesamt erreicht hat.","PSYCHTHAPPRO - Psychotherapeutische Prüfung - Anwendungsorientierte Parcoursprüfung - § 55 Übermittlung der Ergebnisse\n\n(1) Die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung übermittelt der nach § 20 zuständigen Stelle die Ergebnisse aus der jeweiligen anwendungsorientierten Parcoursprüfung innerhalb von zwei Werktagen nach deren Abschluss.\n(2) Für jede Prüfungskandidatin oder jeden Prüfungskandidaten hat die oder der Vorsitzende Folgendes gesondert anzugeben: 1.die Punktzahl, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in jedem einzelnen Kompetenzbereich erreicht hat,\n2.die Gesamtpunktzahl, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat in der anwendungsorientierten Parcoursprüfung insgesamt erreicht hat.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 54","Note","54",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 53","Bestehen","53",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 52","Bewertung","52",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 56","Mitteilung des Ergebnisses","56",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 57","Wiederholung","57",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 58","Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen","58",[],false]