[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-psychthg_2020-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"psychthg_2020","Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-11-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpsychthg_2020\u002Fxml.zip",1263777,"§ 16","16","Rechte und Pflichten","Erbringen von Dienstleistungen","Staatsangehörige eines Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates, die in Deutschland im Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen, haben dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1. Sie können den berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln und den geltenden Disziplinarbestimmungen unterworfen werden. Zu diesen Bestimmungen gehören etwa Regelungen über die Definition des Berufs, das Führen von Titeln oder über schwerwiegende berufliche Fehler, die in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher stehen.","PSYCHTHG_2020 - Erbringen von Dienstleistungen - § 16 Rechte und Pflichten\n\nStaatsangehörige eines Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates, die in Deutschland im Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen, haben dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1. Sie können den berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln und den geltenden Disziplinarbestimmungen unterworfen werden. Zu diesen Bestimmungen gehören etwa Regelungen über die Definition des Berufs, das Führen von Titeln oder über schwerwiegende berufliche Fehler, die in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher stehen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Dienstleistungserbringung in Deutschland","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 17","Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde","17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde","18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 19","Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung","19",[],false]