[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pta-aprv-15a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pta-aprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-09-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpta-aprv\u002Fxml.zip",1263816,"§ 15a","15a","Benotung","Grundsätze und Systematik der Notenbildung","Die im ersten und zweiten Prüfungsabschnitt der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können","PTA-APRV - Grundsätze und Systematik der Notenbildung - § 15a Benotung\n\nDie im ersten und zweiten Prüfungsabschnitt der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Apothekenpraxis","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Praktischer Teil der Prüfung","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Mündlicher Teil der Prüfung","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15b","Vornoten","15b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15c","Prüfungsnoten","15c",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15d","Gesamtnote","15d",[],false]