[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ptag-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ptag","Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-01-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fptag\u002Fxml.zip",1263852,"§ 12","12","Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen","Ausbildung","Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile eines Studiums der Pharmazie oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten anrechnen, wenn die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet wird.","PTAG - Ausbildung - § 12 Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen\n\nDie zuständige Behörde kann auf Antrag eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile eines Studiums der Pharmazie oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten anrechnen, wenn die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Dauer und Struktur der Ausbildung","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Anrechnung von Fehlzeiten","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Staatliche Prüfung","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Schulische Ausbildung","15",[],false]