[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ptag-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ptag","Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-01-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fptag\u002Fxml.zip",1263864,"§ 24","24","Ende des Ausbildungsverhältnisses","Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung","(1) Das Ausbildungsverhältnis endet unabhängig vom Zeitpunkt des zweiten Abschnitts der staatlichen Prüfung mit Ablauf der Zeit der praktischen Ausbildung.\n(2) Die oder der Auszubildende kann bei dem Träger der praktischen Ausbildung schriftlich eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen, wenn sie oder er 1.den zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung nicht bestanden hat oder\n2.ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung nicht zum vorgesehenen Termin ablegen kann.\nDas Ausbildungsverhältnis verlängert sich bis zum Termin der nächstmöglichen staatlichen Prüfung.","PTAG - Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung - § 24 Ende des Ausbildungsverhältnisses\n\n(1) Das Ausbildungsverhältnis endet unabhängig vom Zeitpunkt des zweiten Abschnitts der staatlichen Prüfung mit Ablauf der Zeit der praktischen Ausbildung.\n(2) Die oder der Auszubildende kann bei dem Träger der praktischen Ausbildung schriftlich eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen, wenn sie oder er 1.den zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung nicht bestanden hat oder\n2.ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung nicht zum vorgesehenen Termin ablegen kann.\nDas Ausbildungsverhältnis verlängert sich bis zum Termin der nächstmöglichen staatlichen Prüfung.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Probezeit","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Sachbezüge","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Kündigung des Ausbildungsverhältnisses","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Nichtigkeit von Vereinbarungen","27",[],false]