[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-puag-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"puag","Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-06-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpuag\u002Fxml.zip",1263960,"§ 32","32","Rechtliches Gehör",null,"(1) Personen, die durch die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in ihren Rechten erheblich beeinträchtigt werden können, ist vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens Gelegenheit zu geben, zu den sie betreffenden Ausführungen im Entwurf des Abschlussberichtes innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen, soweit diese Ausführungen nicht mit ihnen in einer Sitzung zur Beweisaufnahme erörtert worden sind.\n(2) Der wesentliche Inhalt der Stellungnahme ist in dem Bericht wiederzugeben.","PUAG - § 32 Rechtliches Gehör\n\n(1) Personen, die durch die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in ihren Rechten erheblich beeinträchtigt werden können, ist vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens Gelegenheit zu geben, zu den sie betreffenden Ausführungen im Entwurf des Abschlussberichtes innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen, soweit diese Ausführungen nicht mit ihnen in einer Sitzung zur Beweisaufnahme erörtert worden sind.\n(2) Der wesentliche Inhalt der Stellungnahme ist in dem Bericht wiederzugeben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 31","Verlesung von Protokollen und Schriftstücken","31",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 30","Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln","30",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 29","Herausgabepflicht","29",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 33","Berichterstattung","33",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 34","Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss","34",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 35","Kosten und Auslagen","35",[],false]