[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-publg-19a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"publg","Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-08-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpublg\u002Fxml.zip",1263983,"§ 19a","19a","Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen","Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften","Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach § 7 Satz 6 eingerichteten Prüfungsausschusses eines Unternehmens, das kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs ist, 1.eine in § 20 Absatz 2a, 2b oder Absatz 2c bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder\n2.eine in § 20 Absatz 2a, 2b oder Absatz 2c bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt.","PUBLG - Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften - § 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen\n\nMit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach § 7 Satz 6 eingerichteten Prüfungsausschusses eines Unternehmens, das kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs ist, 1.eine in § 20 Absatz 2a, 2b oder Absatz 2c bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder\n2.eine in § 20 Absatz 2a, 2b oder Absatz 2c bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Verletzung der Geheimhaltungspflicht","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Verletzung der Berichtspflicht","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Unrichtige Darstellung","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 20","Bußgeldvorschriften","20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 21","Festsetzung von Ordnungsgeld","21",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21a","Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle","21a",[],false]