[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pwmausbv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pwmausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-04-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpwmausbv\u002Fxml.zip",1264018,"§ 18","18","Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen","Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge","(1) Im Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Schäden und Verschleiß zu analysieren sowie Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten festzulegen,\n2.Schleifparameter festzulegen,\n3.Zerspanwerkzeuge auszurichten, zu schleifen und instand zu setzen sowie\n4.Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen, zu beschreiben und Lösungswege aufzuzeigen.\n(2) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Das situative Fachgespräch kann aus mehreren Gesprächsphasen bestehen.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.","PWMAUSBV - Gesellenprüfung - Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge - § 18 Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen\n\n(1) Im Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Schäden und Verschleiß zu analysieren sowie Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten festzulegen,\n2.Schleifparameter festzulegen,\n3.Zerspanwerkzeuge auszurichten, zu schleifen und instand zu setzen sowie\n4.Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen, zu beschreiben und Lösungswege aufzuzeigen.\n(2) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Das situative Fachgespräch kann aus mehreren Gesprächsphasen bestehen.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 17","Prüfungsbereiche von Teil 2","17",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 16","Inhalt von Teil 2","16",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 15","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung","15",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 19","Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen","19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 20","Prüfungsbereich Arbeitsplanung","20",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 21","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","21",[],false]