[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-qewv-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"qewv","Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fqewv\u002Fxml.zip",1264055,"§ 23","23","Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten","Jährliche Berichtspflichten","Wenn qualifizierte Einrichtungen ihre Berichtspflichten nach § 4b Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes oder qualifizierte Wirtschaftsverbände ihre Berichtspflichten nach § 8b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit § 4b Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes innerhalb der gesetzlichen Frist nicht oder nur teilweise erfüllen, so hat das Bundesamt für Justiz die qualifizierten Einrichtungen oder die qualifizierten Wirtschaftsverbände unverzüglich aufzufordern, die Berichtspflichten innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erfüllen.","QEWV - Jährliche Berichtspflichten - § 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten\n\nWenn qualifizierte Einrichtungen ihre Berichtspflichten nach § 4b Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes oder qualifizierte Wirtschaftsverbände ihre Berichtspflichten nach § 8b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit § 4b Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes innerhalb der gesetzlichen Frist nicht oder nur teilweise erfüllen, so hat das Bundesamt für Justiz die qualifizierten Einrichtungen oder die qualifizierten Wirtschaftsverbände unverzüglich aufzufordern, die Berichtspflichten innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erfüllen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 22","Inhalt der Berichtsplichten","22",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 21","Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen","21",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 20","Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag","20",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 24","Ordnungswidrigkeiten","24",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 25","Inkrafttreten","25",[],false]