[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-qewv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"qewv","Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fqewv\u002Fxml.zip",1264036,"§ 4","4","Angaben zur Tätigkeit des Vereins","Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes","(1) Der Verein hat einen Bericht einzureichen, der einen Überblick über seine satzungsmäßigen Tätigkeiten im Bereich der Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung gibt.\n(2) Das Bundesamt für Justiz kann verlangen, dass der Verein seine Aufklärungs- und Beratungstätigkeit nach Absatz 1 durch dafür verwendetes Informationsmaterial zur Verbraucheraufklärung nachweist. Es kann auch verlangen, dass der Verein Unterlagen über durchgeführte Beratungen von Verbrauchern vorlegt, die folgende Angaben zu den einzelnen Beratungen enthalten: 1.das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat,\n2.den Vornamen und den Nachnamen des Beraters, der die Beratung durchgeführt hat,\n3.die Angaben über den Ort, die Art und die Dauer der Beratung und\n4.den Gegenstand und das Ergebnis der Beratung, insbesondere die vorgeschlagene Problemlösung.","QEWV - Qualifizierte Verbraucherverbände - Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes - § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins\n\n(1) Der Verein hat einen Bericht einzureichen, der einen Überblick über seine satzungsmäßigen Tätigkeiten im Bereich der Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung gibt.\n(2) Das Bundesamt für Justiz kann verlangen, dass der Verein seine Aufklärungs- und Beratungstätigkeit nach Absatz 1 durch dafür verwendetes Informationsmaterial zur Verbraucheraufklärung nachweist. Es kann auch verlangen, dass der Verein Unterlagen über durchgeführte Beratungen von Verbrauchern vorlegt, die folgende Angaben zu den einzelnen Beratungen enthalten: 1.das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat,\n2.den Vornamen und den Nachnamen des Beraters, der die Beratung durchgeführt hat,\n3.die Angaben über den Ort, die Art und die Dauer der Beratung und\n4.den Gegenstand und das Ergebnis der Beratung, insbesondere die vorgeschlagene Problemlösung.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 1","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 3","Angaben zu den Organmitgliedern","3",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 2","Angaben zu den Mitgliedern des Vereins","2",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 1","Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände","1",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins","5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 6","Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins","6",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 7","Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände","7",[],false]