[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-r_ckbrtransparenzv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"r_ckbrtransparenzv","Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-07-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fr_ckbrtransparenzv\u002Fxml.zip",1264115,"§ 9","9","Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen",null,"(1) Der Betreiber ist verpflichtet, den gesonderten Bericht nach § 4 des Transparenzgesetzes spätestens am 30. November ohne personenbezogene Daten auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.\n(2) Falls der Betreiber keine eigene Internetseite hat, so hat er dafür zu sorgen, dass der Bericht nach Absatz 1 auf der Internetseite der Konzernobergesellschaft veröffentlicht wird.\n(3) Der Bericht nach Absatz 1 ist in einfacher, verständlicher Form abzufassen und muss sich in seiner Gliederung an den Anforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 orientieren.","R_CKBRTRANSPARENZV - § 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen\n\n(1) Der Betreiber ist verpflichtet, den gesonderten Bericht nach § 4 des Transparenzgesetzes spätestens am 30. November ohne personenbezogene Daten auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.\n(2) Falls der Betreiber keine eigene Internetseite hat, so hat er dafür zu sorgen, dass der Bericht nach Absatz 1 auf der Internetseite der Konzernobergesellschaft veröffentlicht wird.\n(3) Der Bericht nach Absatz 1 ist in einfacher, verständlicher Form abzufassen und muss sich in seiner Gliederung an den Anforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 orientieren.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Form der Übermittlung","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber","6",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Inkrafttreten","10",[],false]