[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ravpv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ravpv","Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-09-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fravpv\u002Fxml.zip",1264660,"§ 3","3","Eintragungen in das Verzeichnis","Elektronische Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern","Die Eintragung der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 2 Nummer 1 und 2 in das Verzeichnis einzutragenden Personen und Berufsausübungsgesellschaften erfolgt unverzüglich nach ihrer Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer. Im Fall des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erfolgt die Eintragung unverzüglich nach der Feststellung der Voraussetzungen für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Im Übrigen nimmt die Rechtsanwaltskammer Eintragungen unverzüglich vor, nachdem sie von den einzutragenden Umständen Kenntnis erlangt hat und ihr erforderliche Nachweise vorgelegt wurden.","RAVPV - Elektronische Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern - § 3 Eintragungen in das Verzeichnis\n\nDie Eintragung der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 2 Nummer 1 und 2 in das Verzeichnis einzutragenden Personen und Berufsausübungsgesellschaften erfolgt unverzüglich nach ihrer Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer. Im Fall des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erfolgt die Eintragung unverzüglich nach der Feststellung der Voraussetzungen für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Im Übrigen nimmt die Rechtsanwaltskammer Eintragungen unverzüglich vor, nachdem sie von den einzutragenden Umständen Kenntnis erlangt hat und ihr erforderliche Nachweise vorgelegt wurden.",{"teil":21},"Teil 1",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Inhalt des Verzeichnisses","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Gegenstand des Verzeichnisses","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Berichtigungen des Verzeichnisses","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Sperrung und Löschung von Eintragungen","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Einsichtnahme in das Verzeichnis","6",[],false]