[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechkredv-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechkredv","Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-02-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechkredv\u002Fxml.zip",1264889,"§ 25","25","Eigenkapital (Nr. 12)","Posten der Passivseite","(1) Im Unterposten Buchstabe a \"Gezeichnetes Kapital\" sind, ungeachtet ihrer genauen Bezeichnung im Einzelfall, alle Beträge auszuweisen, die entsprechend der Rechtsform des Instituts als von den Gesellschaftern oder anderen Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten; auch Einlagen stiller Gesellschafter, Dotationskapital sowie Geschäftsguthaben sind in diesen Posten einzubeziehen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung \"Gezeichnetes Kapital\" in das Bilanzformblatt eingetragen werden.\n(2) Im Unterposten Buchstabe c \"Gewinnrücklagen\" sind auch die Sicherheitsrücklage der Sparkassen sowie die Ergebnisrücklagen der Kreditgenossenschaften auszuweisen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung \"Gewinnrücklagen\" in das Bilanzformblatt eingetragen werden.","RECHKREDV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Formblatt 1) - Posten der Passivseite - § 25 Eigenkapital (Nr. 12)\n\n(1) Im Unterposten Buchstabe a \"Gezeichnetes Kapital\" sind, ungeachtet ihrer genauen Bezeichnung im Einzelfall, alle Beträge auszuweisen, die entsprechend der Rechtsform des Instituts als von den Gesellschaftern oder anderen Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten; auch Einlagen stiller Gesellschafter, Dotationskapital sowie Geschäftsguthaben sind in diesen Posten einzubeziehen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung \"Gezeichnetes Kapital\" in das Bilanzformblatt eingetragen werden.\n(2) Im Unterposten Buchstabe c \"Gewinnrücklagen\" sind auch die Sicherheitsrücklage der Sparkassen sowie die Ergebnisrücklagen der Kreditgenossenschaften auszuweisen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung \"Gewinnrücklagen\" in das Bilanzformblatt eingetragen werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 24","Rückstellungen (Nr. 7)","24",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 23","Rechnungsabgrenzungsposten (Nr. 6)","23",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 22","Verbriefte Verbindlichkeiten (Nr. 3)","22",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 26","Eventualverbindlichkeiten (Nr. 1 unter dem Strich)","26",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 27","Andere Verpflichtungen (Nr. 2 unter dem Strich)","27",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 28","Zinserträge (Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 1)","28",[],false]