[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechpensv-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechpensv","Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-02-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechpensv\u002Fxml.zip",1264935,"§ 24","24","Sonstige pensionsfonds- technische Erträge für eigene Rechnung","Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung","Im Posten \"Sonstige pensionsfondstechnische Erträge für eigene Rechnung\" sind die pensionsfondstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere: 1.die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmerna)zu leistenden Mahngebühren und Verzugszinsen,\nb)nicht abgehobenen, verjährten Beitragsrückerstattungen,\n2.die Erträge aus den Zuwendungen von Arbeitgebern zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb.\nVon den vorstehenden Erträgen sind die Anteile der Rückversicherer abzusetzen.","RECHPENSV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - § 24 Sonstige pensionsfonds- technische Erträge für eigene Rechnung\n\nIm Posten \"Sonstige pensionsfondstechnische Erträge für eigene Rechnung\" sind die pensionsfondstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere: 1.die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmerna)zu leistenden Mahngebühren und Verzugszinsen,\nb)nicht abgehobenen, verjährten Beitragsrückerstattungen,\n2.die Erträge aus den Zuwendungen von Arbeitgebern zur vollständigen oder teilweisen Deckung der Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb.\nVon den vorstehenden Erträgen sind die Anteile der Rückversicherer abzusetzen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Abgegebene Rückversicherungsbeiträge","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Gebuchte Bruttobeiträge","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene Rechnung","27",[],false]