[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechpensv-28":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechpensv","Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-02-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechpensv\u002Fxml.zip",1264939,"§ 28","28","Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung","Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung","Im Posten \"Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung\" sind die pensionsfondstechnischen Aufwendungen auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere: 1.die Zinsen auf angesammelte Überschussanteile,\n2.die Direktgutschrift von Überschussanteilen, soweit diese nicht der Deckungsrückstellung zugeführt werden,\n3.die an die Rückversicherer gezahlten Depotzinsen auf die einbehaltenen Sicherheiten.\nVon den vorstehenden Aufwendungen sind die Anteile der Rückversicherer abzusetzen.","RECHPENSV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - § 28 Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung\n\nIm Posten \"Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung\" sind die pensionsfondstechnischen Aufwendungen auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere: 1.die Zinsen auf angesammelte Überschussanteile,\n2.die Direktgutschrift von Überschussanteilen, soweit diese nicht der Deckungsrückstellung zugeführt werden,\n3.die an die Rückversicherer gezahlten Depotzinsen auf die einbehaltenen Sicherheiten.\nVon den vorstehenden Aufwendungen sind die Anteile der Rückversicherer abzusetzen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 27","Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene Rechnung","27",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 26","Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung","26",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 25","Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung","25",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 29","Erträge aus Kapitalanlagen","29",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 30","Aufwendungen für Kapitalanlagen","30",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 31","Sonstige Erträge","31",[],false]