[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechversv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechversv","Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechversv\u002Fxml.zip",1264990,"§ 14","14","Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen","Posten der Aktivseite","(1) Auszuweisen sind in der Lebensversicherung die Kapitalanlagen, nach deren Wert sich der Wert oder die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmen, und Kapitalanlagen zur Deckung von Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen die Leistung indexgebunden ist, ferner solche Kapitalanlagen, die für die Mitglieder eines Tontinenunternehmens gehalten werden und zur Verteilung an diese bestimmt sind.\n(2) Im Anhang sind die Zusammensetzung des Anlagestocks und die Zahl der Anteileinheiten zum Abschlußstichtag anzugeben.","RECHVERSV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz - Posten der Aktivseite - § 14 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen\n\n(1) Auszuweisen sind in der Lebensversicherung die Kapitalanlagen, nach deren Wert sich der Wert oder die Überschüsse bei fondsgebundenen Verträgen bestimmen, und Kapitalanlagen zur Deckung von Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen die Leistung indexgebunden ist, ferner solche Kapitalanlagen, die für die Mitglieder eines Tontinenunternehmens gehalten werden und zur Verteilung an diese bestimmt sind.\n(2) Im Anhang sind die Zusammensetzung des Anlagestocks und die Zahl der Anteileinheiten zum Abschlußstichtag anzugeben.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 13","Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft","13",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 12","Andere Kapitalanlagen","12",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 11","Einlagen bei Kreditinstituten","11",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 15","Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft","15",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 16","Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft","16",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 17","Sonstige Forderungen","17",[],false]