[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechversv-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechversv","Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechversv\u002Fxml.zip",1264992,"§ 16","16","Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft","Posten der Aktivseite","Im Posten \"Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft\" sind die sich aus den laufenden Abrechnungen mit den Vor- und Rückversicherern und den Rückversicherungsmaklern ergebenden Forderungssalden aus dem in Rückdeckung übernommenen und in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft auszuweisen. Bei zum Abschlußstichtag gekündigten Rückversicherungsverträgen umfassen die Abrechnungssalden auch die auf diese entfallenden versicherungstechnischen Rückstellungen, sofern sie zum Abschlußstichtag abgelöst werden; erfolgt die Ablösung der versicherungstechnischen Rückstellungen erst zu einem späteren Abschlußstichtag oder Zeitpunkt, sind sie bis dahin unter den entsprechenden Unterposten der versicherungstechnischen Rückstellungen auszuweisen.","RECHVERSV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz - Posten der Aktivseite - § 16 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft\n\nIm Posten \"Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft\" sind die sich aus den laufenden Abrechnungen mit den Vor- und Rückversicherern und den Rückversicherungsmaklern ergebenden Forderungssalden aus dem in Rückdeckung übernommenen und in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft auszuweisen. Bei zum Abschlußstichtag gekündigten Rückversicherungsverträgen umfassen die Abrechnungssalden auch die auf diese entfallenden versicherungstechnischen Rückstellungen, sofern sie zum Abschlußstichtag abgelöst werden; erfolgt die Ablösung der versicherungstechnischen Rückstellungen erst zu einem späteren Abschlußstichtag oder Zeitpunkt, sind sie bis dahin unter den entsprechenden Unterposten der versicherungstechnischen Rückstellungen auszuweisen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15","Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft","15",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 14","Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen","14",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 13","Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft","13",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Sonstige Forderungen","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 18","Sachanlagen und Vorräte","18",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 19","Andere Vermögensgegenstände","19",[],false]