[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechversv-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechversv","Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechversv\u002Fxml.zip",1265015,"§ 38","38","Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung","Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung","(1) Im Posten \"Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung\" sind von den Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen folgende Zinserträge auszuweisen: 1.die Erträge aus den Kapitalanlagen (abzüglich der entsprechenden unmittelbaren Aufwendungen) des für die Brutto-Beitragsdeckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung gebildeten Deckungsstocks;\n2.die Zinszuführungen zur Brutto-Rentendeckungsrückstellung in den selbst abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherungen;\n3.die Depotzinserträge aus den bei den Vorversicherern in Höhe der Brutto-Deckungsrückstellungen gestellten Sicherheiten für die in Rückdeckung übernommenen Lebens-, Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung.\nVon den Beträgen gemäß Satz 1 sind die an die Rückversicherer gezahlten Depotzinsen abzusetzen, soweit sie die einbehaltenen Sicherheiten für die Anteile der Rückversicherer an den in Satz 1 genannten versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen betreffen.\n(2) Im Anhang ist der Grund der Übertragung und die Berechnungsgrundlage zu erläutern.","RECHVERSV - Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - § 38 Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung\n\n(1) Im Posten \"Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung\" sind von den Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen folgende Zinserträge auszuweisen: 1.die Erträge aus den Kapitalanlagen (abzüglich der entsprechenden unmittelbaren Aufwendungen) des für die Brutto-Beitragsdeckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung gebildeten Deckungsstocks;\n2.die Zinszuführungen zur Brutto-Rentendeckungsrückstellung in den selbst abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherungen;\n3.die Depotzinserträge aus den bei den Vorversicherern in Höhe der Brutto-Deckungsrückstellungen gestellten Sicherheiten für die in Rückdeckung übernommenen Lebens-, Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung.\nVon den Beträgen gemäß Satz 1 sind die an die Rückversicherer gezahlten Depotzinsen abzusetzen, soweit sie die einbehaltenen Sicherheiten für die Anteile der Rückversicherer an den in Satz 1 genannten versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen betreffen.\n(2) Im Anhang ist der Grund der Übertragung und die Berechnungsgrundlage zu erläutern.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 37","Abgegebene Rückversicherungsbeiträge","37",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 36","Gebuchte Bruttobeiträge","36",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 35","Ausgleichsbetrag","35",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 39","Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen","39",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 40","Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung","40",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 41","Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung","41",[],false]