[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rechversv-54":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rechversv","Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frechversv\u002Fxml.zip",1265032,"§ 54","54","Zeitwert der Kapitalanlagen","Anhang","Für zum Anschaffungswert oder zum Nennwert ausgewiesene Kapitalanlagen ist im Anhang jeweils der Zeitwert anzugeben. Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgt 1.für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken nach § 55 sowie\n2.für die übrigen Kapitalanlagen nach § 56.\nZudem sind die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen und der sich daraus ergebende Saldo anzugeben.","RECHVERSV - Anhang - § 54 Zeitwert der Kapitalanlagen\n\nFür zum Anschaffungswert oder zum Nennwert ausgewiesene Kapitalanlagen ist im Anhang jeweils der Zeitwert anzugeben. Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgt 1.für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken nach § 55 sowie\n2.für die übrigen Kapitalanlagen nach § 56.\nZudem sind die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen, die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwerts selbiger Kapitalanlagen und der sich daraus ergebende Saldo anzugeben.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 53","Versicherungsunternehmen, die im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft mehrere Geschäftszweige betreiben","53",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 52","Zusätzliche Pflichtangaben","52",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 51","Zusätzliche Erläuterungen","51",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 55","Zeitwert der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken","55",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 56","Zeitwert der übrigen Kapitalanlagen","56",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 57","Lagebericht","57",[],false]