[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-regzenserpg-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"regzenserpg","Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fregzenserpg\u002Fxml.zip",9850927,"§ 15","15","Löschung","Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung","Die Daten zu den Hilfsmerkmalen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 sind nach der Zusammenführung nach § 14 zu löschen, spätestens jedoch drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 13 Absatz 2 Satz 2 sind nach der Zusammenführung und Verarbeitung nach § 14 Satz 1 zu löschen, spätestens jedoch sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden.","REGZENSERPG - Weitere Datenquellen - Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung - § 15 Löschung\n\nDie Daten zu den Hilfsmerkmalen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 sind nach der Zusammenführung nach § 14 zu löschen, spätestens jedoch drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 13 Absatz 2 Satz 2 sind nach der Zusammenführung und Verarbeitung nach § 14 Satz 1 zu löschen, spätestens jedoch sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt wurden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 14","Zusammenführung","14",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 13","Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus","13",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 12","Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit","12",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 16","Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus","16",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 17","Einrichtungsregister","17",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 18","Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten","18",[],false]