[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rennwlottg_2021-43":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rennwlottg_2021","Rennwett- und Lotteriegesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frennwlottg_2021\u002Fxml.zip",1265258,"§ 43","43","Aufzeichnungspflichten",null,"(1) Der Steuerschuldner (§ 39) ist verpflichtet, für jedes virtuelle Automatenspiel Aufzeichnungen zur Ermittlung der Virtuellen Automatensteuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung zu führen. Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 42 benannt, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu übermitteln.\n(2) Aus den Aufzeichnungen müssen insbesondere zu ersehen sein: 1.Name und Anschrift des Spielers,\n2.geleisteter Spieleinsatz,\n3.Zeitpunkt der Leistung des Spieleinsatzes,\n4.Höhe der Steuer und\n5.Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am virtuellen Automatenspiel.\n(3) Die Aufzeichnungen zu den Zugangsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 umfassen insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder gänzlich selbständig über Endgeräte genutzt werden können.","RENNWLOTTG_2021 - § 43 Aufzeichnungspflichten\n\n(1) Der Steuerschuldner (§ 39) ist verpflichtet, für jedes virtuelle Automatenspiel Aufzeichnungen zur Ermittlung der Virtuellen Automatensteuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung zu führen. Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 42 benannt, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu übermitteln.\n(2) Aus den Aufzeichnungen müssen insbesondere zu ersehen sein: 1.Name und Anschrift des Spielers,\n2.geleisteter Spieleinsatz,\n3.Zeitpunkt der Leistung des Spieleinsatzes,\n4.Höhe der Steuer und\n5.Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am virtuellen Automatenspiel.\n(3) Die Aufzeichnungen zu den Zugangsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 umfassen insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder gänzlich selbständig über Endgeräte genutzt werden können.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 42","Steuerlicher Beauftragter","42",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 41","Steueranmeldung und -entrichtung","41",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 40","Steuerentstehung","40",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 44","Zerlegung","44",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 45","Zuständigkeit","45",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 46","Steuergegenstand","46",[],false]