[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rennwlottg_2021-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rennwlottg_2021","Rennwett- und Lotteriegesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frennwlottg_2021\u002Fxml.zip",1265260,"§ 45","45","Zuständigkeit",null,"Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz hat. Wurde ein steuerlicher Beauftragter im Sinne des § 42 benannt, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Geschäftssitz hat. Ergibt sich weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 eine örtliche Zuständigkeit, ist das in der Durchführungsverordnung zum Rennwett- und Lotteriegesetz bestimmte Finanzamt örtlich zuständig.","RENNWLOTTG_2021 - § 45 Zuständigkeit\n\nÖrtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz hat. Wurde ein steuerlicher Beauftragter im Sinne des § 42 benannt, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Geschäftssitz hat. Ergibt sich weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 eine örtliche Zuständigkeit, ist das in der Durchführungsverordnung zum Rennwett- und Lotteriegesetz bestimmte Finanzamt örtlich zuständig.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 44","Zerlegung","44",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 43","Aufzeichnungspflichten","43",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 42","Steuerlicher Beauftragter","42",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 46","Steuergegenstand","46",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 47","Bemessungsgrundlage","47",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 48","Steuersatz","48",[],false]