[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rennwlottg_2021-53":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rennwlottg_2021","Rennwett- und Lotteriegesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frennwlottg_2021\u002Fxml.zip",1265268,"§ 53","53","Aufzeichnungspflichten",null,"(1) Der Steuerschuldner (§ 49) ist verpflichtet, für jedes Online-Poker Aufzeichnungen zur Ermittlung der Online-Pokersteuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung zu führen. Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 52 benannt, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu übermitteln.\n(2) Aus den Aufzeichnungen müssen insbesondere zu ersehen sein: 1.Name und Anschrift des Spielers,\n2.geleisteter Spieleinsatz,\n3.Zeitpunkt der Leistung des Spieleinsatzes,\n4.Höhe der Steuer und\n5.Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am Online-Poker.\n(3) Die Aufzeichnungen zu den Zugangsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 umfassen insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder gänzlich selbständig über Endgeräte genutzt werden können.","RENNWLOTTG_2021 - § 53 Aufzeichnungspflichten\n\n(1) Der Steuerschuldner (§ 49) ist verpflichtet, für jedes Online-Poker Aufzeichnungen zur Ermittlung der Online-Pokersteuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung zu führen. Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 52 benannt, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu übermitteln.\n(2) Aus den Aufzeichnungen müssen insbesondere zu ersehen sein: 1.Name und Anschrift des Spielers,\n2.geleisteter Spieleinsatz,\n3.Zeitpunkt der Leistung des Spieleinsatzes,\n4.Höhe der Steuer und\n5.Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am Online-Poker.\n(3) Die Aufzeichnungen zu den Zugangsmöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Nummer 5 umfassen insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder gänzlich selbständig über Endgeräte genutzt werden können.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 52","Steuerlicher Beauftragter","52",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 51","Steueranmeldung und -entrichtung","51",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 50","Steuerentstehung","50",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 54","Zerlegung","54",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 55","Zuständigkeit","55",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 56","Informationspflichten Dritter","56",[],false]