[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-resg-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"resg","Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fresg\u002Fxml.zip",1265379,"§ 5","5","Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses; Beförderungen","Reservewehrdienstverhältnis","(1) Für die Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis gelten die Vorschriften über die Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit entsprechend. Die Ernennungsurkunde enthält anstelle der Wörter „in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit“ oder „in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit“ die Wörter „in ein Reservewehrdienstverhältnis“ sowie die Angabe der Berufungsdauer.\n(2) Das Reservewehrdienstverhältnis beginnt mit der Ernennung.\n(3) Für Beförderungen im Reservewehrdienstverhältnis gilt § 42 des Soldatengesetzes entsprechend.","RESG - Reservewehrdienstverhältnis - § 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses; Beförderungen\n\n(1) Für die Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis gelten die Vorschriften über die Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit entsprechend. Die Ernennungsurkunde enthält anstelle der Wörter „in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit“ oder „in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit“ die Wörter „in ein Reservewehrdienstverhältnis“ sowie die Angabe der Berufungsdauer.\n(2) Das Reservewehrdienstverhältnis beginnt mit der Ernennung.\n(3) Für Beförderungen im Reservewehrdienstverhältnis gilt § 42 des Soldatengesetzes entsprechend.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,26,30],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"§ 4","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3a","Sicherheitsüberprüfung auf Grund einer Beorderung oder bei Heranziehung zu einer Dienstleistung mit oder ohne vorherige Beorderung","3a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Diensteid","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Sachmittel und Entschädigungen","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes","8",[],false]