[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rog_2008-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rog_2008","Raumordnungsgesetz ","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frog_2008\u002Fxml.zip",1266190,"§ 19","19","Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes","Raumordnung im Bund","Hinsichtlich der Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes gilt § 6 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass über den Antrag auf Zielabweichung bei Raumordnungsplänen nach § 17 Absatz 1 das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und bei Raumordnungsplänen nach § 17 Absatz 2 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entscheidet. Wird über den Antrag auf Zielabweichung im Zulassungsverfahren über eine raumbedeutsame Planung oder Maßnahme oder in einem anderen Verfahren entschieden, ist das Benehmen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erforderlich.","ROG_2008 - Raumordnung im Bund - § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes\n\nHinsichtlich der Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes gilt § 6 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass über den Antrag auf Zielabweichung bei Raumordnungsplänen nach § 17 Absatz 1 das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und bei Raumordnungsplänen nach § 17 Absatz 2 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entscheidet. Wird über den Antrag auf Zielabweichung im Zulassungsverfahren über eine raumbedeutsame Planung oder Maßnahme oder in einem anderen Verfahren entschieden, ist das Benehmen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erforderlich.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen","16",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 20","Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes","20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 21","Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen","21",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 22","Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung","22",[],false]