[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rohrindutechausbv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rohrindutechausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frohrindutechausbv\u002Fxml.zip",1266272,"§ 13","13","Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“","Abschlussprüfung","(1) Im Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.durch das Arbeitsumfeld gegebene Gefahrenpotentiale zu erkennen sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren aufzuzeigen,\n2.aufgabenbezogene persönliche Schutzausrüstung auszuwählen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben,\n3.Gefahrstoffe Klassifizierungen zuzuordnen und die Zuordnung zu begründen,\n4.Gefahren durch Stoffe und Stoffgemische, insbesondere durch Gase und Stäube, zu beschreiben und Maßnahmen aufzuzeigen,\n5.Risiken durch Krankheitserreger in Rohrleitungsnetzen und Anlagen zu unterscheiden und Möglichkeiten für Präventions- und Gegenmaßnahmen zu beschreiben und zu bewerten sowie\n6.Grundsätze sowie technische und rechtliche Vorgaben der Hygiene beim Arbeiten an Rohrleitungsnetzen und Anlagen darzustellen.\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.","ROHRINDUTECHAUSBV - Abschlussprüfung - § 13 Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“\n\n(1) Im Prüfungsbereich „Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.durch das Arbeitsumfeld gegebene Gefahrenpotentiale zu erkennen sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren aufzuzeigen,\n2.aufgabenbezogene persönliche Schutzausrüstung auszuwählen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben,\n3.Gefahrstoffe Klassifizierungen zuzuordnen und die Zuordnung zu begründen,\n4.Gefahren durch Stoffe und Stoffgemische, insbesondere durch Gase und Stäube, zu beschreiben und Maßnahmen aufzuzeigen,\n5.Risiken durch Krankheitserreger in Rohrleitungsnetzen und Anlagen zu unterscheiden und Möglichkeiten für Präventions- und Gegenmaßnahmen zu beschreiben und zu bewerten sowie\n6.Grundsätze sowie technische und rechtliche Vorgaben der Hygiene beim Arbeiten an Rohrleitungsnetzen und Anlagen darzustellen.\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Prüfungsbereich „Einsetzen von Verfahrenstechnik“","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Prüfungsbereich „Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Prüfungsbereiche des Teiles 2","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Mündliche Ergänzungsprüfung","16",[],false]