[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rpflg_1969-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rpflg_1969","Rechtspflegergesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-11-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frpflg_1969\u002Fxml.zip",1266352,"§ 24","24","Aufnahme von Erklärungen","Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte","(1) Folgende Geschäfte der Geschäftsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen: 1.die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung a)der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde,\nb)der Revision in Strafsachen;\n2.die Aufnahme eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 366 Absatz 2 der Strafprozessordnung, § 85 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).\n(2) Ferner soll der Rechtspfleger aufnehmen: 1.sonstige Rechtsbehelfe, soweit sie gleichzeitig begründet werden;\n2.Klagen und Klageerwiderungen;\n3.andere Anträge und Erklärungen, die zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden können, soweit sie nach Schwierigkeit und Bedeutung den in den Nummern 1 und 2 genannten Geschäften vergleichbar sind.\n(3) § 5 ist nicht anzuwenden.","RPFLG_1969 - Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte - § 24 Aufnahme von Erklärungen\n\n(1) Folgende Geschäfte der Geschäftsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen: 1.die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung a)der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde,\nb)der Revision in Strafsachen;\n2.die Aufnahme eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 366 Absatz 2 der Strafprozessordnung, § 85 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).\n(2) Ferner soll der Rechtspfleger aufnehmen: 1.sonstige Rechtsbehelfe, soweit sie gleichzeitig begründet werden;\n2.Klagen und Klageerwiderungen;\n3.andere Anträge und Erklärungen, die zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden können, soweit sie nach Schwierigkeit und Bedeutung den in den Nummern 1 und 2 genannten Geschäften vergleichbar sind.\n(3) § 5 ist nicht anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Verfahren vor dem Bundespatentgericht","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Festsetzungsverfahren","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 24a","Beratungshilfe","24a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 24b","Amtshilfe","24b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen","25",[],false]