[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rtrabwg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rtrabwg","Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1965-09-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frtrabwg\u002Fxml.zip",1266634,"§ 14","14","Zulässigkeit von Aufrechnungen","Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes","Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch, dessen Erfüllung nach diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen, wenn der Gläubiger den zur Aufrechnung gestellten Anspruch vor dem 1. Januar 1960 erworben hat oder wenn der Anspruch nach diesem Zeitpunkt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge von einem vor dem 1. Januar 1960 Anspruchsberechtigten auf ihn übergegangen ist.","RTRABWG - Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes - § 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen\n\nDie Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrechnung mit einem Anspruch, dessen Erfüllung nach diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen, wenn der Gläubiger den zur Aufrechnung gestellten Anspruch vor dem 1. Januar 1960 erworben hat oder wenn der Anspruch nach diesem Zeitpunkt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge von einem vor dem 1. Januar 1960 Anspruchsberechtigten auf ihn übergegangen ist.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Klagefrist","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Anmeldung, Anmeldefrist","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Ausgeschlossene Ansprüche","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Übergegangenes Verwaltungsvermögen","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Zu übertragendes Verwaltungsvermögen","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Auffüllung der Abwicklungsmasse","17",[],false]