[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rvg-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":103},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rvg","Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frvg\u002Fxml.zip",1266827,"§ 17","17","Verschiedene Angelegenheiten","Angelegenheit","Verschiedene Angelegenheiten sind 1.das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,\n1a.jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren,\n2.das Mahnverfahren und das streitige Verfahren,\n3.das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das streitige Verfahren,\n4.das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren a)auf Anordnung eines Arrests oder zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung,\nb)auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung,\nc)über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung oder über die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie\nd)über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf einer in einem Verfahren nach den Buchstaben a bis c ergangenen Entscheidung,\n5.der Urkunden- oder Wechselprozess und das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach einem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt (§§ 596, 600 der Zivilprozessordnung),\n5a.jeweils das Abhilfeverfahren, das Verfahren über die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags und das Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz,\n6.das Schiedsverfahren und das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme sowie das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung),\n7.das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes a)Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Absatz 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung),\nb)Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art und\nc)Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen,\n8.das Vermittlungsverfahren nach § 165 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren,\n9.das Verfahren über ein Rechtsmittel und das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels,\n10.das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und a)ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren und\nb)ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren,\n11.das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren,\n12.das Strafverfahren und das Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und\n13.das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4 oder 5 des Vergütungsverzeichnisses richten.","RVG - Angelegenheit - § 17 Verschiedene Angelegenheiten\n\nVerschiedene Angelegenheiten sind 1.das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,\n1a.jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren,\n2.das Mahnverfahren und das streitige Verfahren,\n3.das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das streitige Verfahren,\n4.das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren a)auf Anordnung eines Arrests oder zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung,\nb)auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung,\nc)über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung oder über die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie\nd)über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf einer in einem Verfahren nach den Buchstaben a bis c ergangenen Entscheidung,\n5.der Urkunden- oder Wechselprozess und das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach einem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt (§§ 596, 600 der Zivilprozessordnung),\n5a.jeweils das Abhilfeverfahren, das Verfahren über die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags und das Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz,\n6.das Schiedsverfahren und das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme sowie das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung),\n7.das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes a)Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Absatz 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung),\nb)Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art und\nc)Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen,\n8.das Vermittlungsverfahren nach § 165 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren,\n9.das Verfahren über ein Rechtsmittel und das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels,\n10.das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und a)ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren und\nb)ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren,\n11.das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren,\n12.das Strafverfahren und das Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und\n13.das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4 oder 5 des Vergütungsverzeichnisses richten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Dieselbe Angelegenheit","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15a","Anrechnung einer Gebühr","15a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Abgeltungsbereich der Gebühren","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Besondere Angelegenheiten","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Verweisung, Abgabe","20",[49,56,62,67,73,78,83,89,93,98],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 63\u002F19","ECLI:DE:BGH:2019:201119BXIIZB63.19.0","1. Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, so ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht gemäß § 20 Satz 2 RVG auch gegenüber dem Verfahren des zuerst angerufenen Gerichts eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG. Eine Anrechnung der Gebühren findet nicht statt.\n2. Die Vorschrift des § 20 Satz 2 RVG gilt unabhängig davon, ob das ursprünglich angerufene erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit bejaht oder verneint hat.","2019-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305672019.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BVerwG, Beschl. v. 06.11.2019 – 1 WDS-KSt 2\u002F19","ECLI:DE:BVerwG:2019:061119B1WDSKSt2.19.0",null,"2019-11-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201900885.zip",{"title":63,"ecli":59,"leitsatz":59,"date":64,"source_url":65,"source_type":66},"Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.01.2018 – 2 E 33\u002F16","2018-01-23","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=5141","sachsen_rechtsprechung",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":70,"date":71,"source_url":72,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 02.04.2014 – B 4 AS 27\u002F13 R","ECLI:DE:BSG:2014:020414UB4AS2713R0","Bei mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft kann „dieselbe“ Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch dann vorliegen, wenn die Aufhebung und Erstattung der individuellen Ansprüche in getrennten Bescheiden geregelt wird und mit jeweils gesonderten Vollmachten selbstständige Widersprüche eingelegt werden.","2014-04-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE149451527.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":59,"date":76,"source_url":77,"source_type":55},"BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 09.01.2014 – 1 BvR 299\u002F13","ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140109.1bvr029913","2014-01-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE405061401.zip",{"title":79,"ecli":59,"leitsatz":80,"date":81,"source_url":82,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 15.10.2013 – XI ZB 2\u002F13","Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens angefallenen Prozessstoffs zu prüfen, kann sinnvoll nicht erfüllt werden, weil Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen ist. Die durch einen solchen Auftrag verursachten Kosten für die in der \"Prüfung\" liegende Einzeltätigkeit sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten.","2013-10-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE316562013.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 62\u002F12 R","ECLI:DE:BSG:2013:140213UB14AS6212R0","Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts durch die Behörde gehören nicht zu den Kosten des durch den Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt ausgelösten Vorverfahrens.","2013-02-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE146721527.zip",{"title":90,"ecli":59,"leitsatz":59,"date":91,"source_url":92,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 18.04.2012 – 3 AZB 22\u002F11","2012-04-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600038784.zip",{"title":94,"ecli":59,"leitsatz":95,"date":96,"source_url":97,"source_type":55},"BVerwG, Beschl. v. 16.01.2012 – 1 WDS-KSt 2\u002F11","1. Trifft der Bundesminister der Verteidigung im Wehrbeschwerdeverfahren die Entscheidung, dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer zu erstatten sind, so werden diese auf Antrag durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts festgesetzt. Über die hiergegen gerichtete Erinnerung entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.\n2. Dem im Wehrbeschwerdeverfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt steht neben der Vergütung für das Beschwerdeverfahren eine gesonderte Vergütung für das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung zu.\n3. Die hierbei aus der Rahmengebühr der Nr. 2400 VV-RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gebühr hat insbesondere den Umfang und die Schwierigkeit der neben der gesondert vergüteten Tätigkeit im Beschwerdeverfahren erfolgten Tätigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dabei entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die mit der vergüteten Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einhergehende Verringerung des Tätigkeitsumfangs im Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung in Anlehnung an die nach einer Tätigkeit im Beschwerdeverfahren für die Tätigkeit im Verfahren der weiteren Beschwerde vorgesehene Rahmengebühr und den hierzu bestimmten Schwellenwert (Nr. 2401 VV-RVG) zu berücksichtigen.","2012-01-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410018549.zip",{"title":99,"ecli":59,"leitsatz":100,"date":101,"source_url":102,"source_type":55},"BGH, Urt. v. 22.03.2011 – VI ZR 63\u002F10","Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat .","2011-03-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300822011.zip",false]