[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-rvg-43":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":65},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"rvg","Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Frvg\u002Fxml.zip",1266861,"§ 43","43","Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs","Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren","Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber dem Beschuldigten oder dem Betroffenen erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies gilt jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Aufrechnung eine Urkunde über die Abtretung oder eine Anzeige des Beschuldigten oder des Betroffenen über die Abtretung in den Akten vorliegt.","RVG - Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren - § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs\n\nTritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber dem Beschuldigten oder dem Betroffenen erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies gilt jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Aufrechnung eine Urkunde über die Abtretung oder eine Anzeige des Beschuldigten oder des Betroffenen über die Abtretung in den Akten vorliegt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 42","Feststellung einer Pauschgebühr","42",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 41a","Vertreter des Musterklägers","41a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 41","Besonderer Vertreter","41",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 44","Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe","44",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 45","Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts","45",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 46","Auslagen und Aufwendungen","46",[49,56,61],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 20.02.2020 – B 14 AS 17\u002F19 R","ECLI:DE:BSG:2020:200220UB14AS1719R0",null,"2020-02-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE137480209.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":53,"source_url":60,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 20.02.2020 – B 14 AS 3\u002F19 R","ECLI:DE:BSG:2020:200220UB14AS319R0","Die Aufrechnung von Kostenerstattungsansprüchen für Vorverfahren mit Erstattungsforderungen eines Jobcenters aufgrund der Überzahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verstößt gegen ein normatives Aufrechnungsverbot.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE137510209.zip",{"title":62,"ecli":63,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":64,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 20.02.2020 – B 14 AS 4\u002F19 R","ECLI:DE:BSG:2020:200220UB14AS419R0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE137500209.zip",false]