[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-s_fv_2023-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"s_fv_2023","Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-02-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fs_fv_2023\u002Fxml.zip",9760788,"§ 15","15","Auswärtiges Amt","Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs","Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes die Teile von Unternehmen, die mit dem Aufbau oder Betrieb der Auslandsinformations- und -kommunikationstechnik gemäß § 9 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst beauftragt sind und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden erheblich beeinträchtigen würde.","S_FV_2023 - Feststellung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs - § 15 Auswärtiges Amt\n\nLebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes die Teile von Unternehmen, die mit dem Aufbau oder Betrieb der Auslandsinformations- und -kommunikationstechnik gemäß § 9 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst beauftragt sind und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden erheblich beeinträchtigen würde.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 14","Bundesministerium der Finanzen","14",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 13","Bundesministerium des Innern und für Heimat","13",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 12","Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft","12",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 16","Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","16",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 17","Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","17",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 18","Bundesministerium für Digitales und Verkehr","18",[],false]