[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-saausbv_2005-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"saausbv_2005","Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler\u002Fzur Sattlerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-03-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsaausbv_2005\u002Fxml.zip",1267428,"§ 4","4","Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung,\n6.Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,\n7.Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,\n8.Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,\n9.Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,\n10.Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,\n11.Ausführen von Näharbeiten,\n12.Polstern,\n13.Fertigstellen und Montieren von Werkstücken,\n14.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Fahrzeugsattlerei:a)Durchführen von Polster- und Bezugsarbeiten,\nb)Herstellen und Montieren von Verdecken oder Planen,\nc)Gestalten, Herstellen und Montieren von Innenverkleidungen;\n2.in der Fachrichtung Reitsportsattlerei:a)Herstellen, Anpassen und Reparieren von Reitsportzubehör und Fahrsportartikeln,\nb)Herstellen, Anpassen und Reparieren von Sätteln,\nc)Herstellen und Reparieren von Sportartikeln mit Leder;\n3.in der Fachrichtung Feintäschnerei:a)Entwerfen von Lederwaren,\nb)Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien,\nc)Herstellen und Reparieren von Lederwaren.","SAAUSBV_2005 - § 4 Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n4.Umweltschutz,\n5.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung,\n6.Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,\n7.Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,\n8.Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,\n9.Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,\n10.Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,\n11.Ausführen von Näharbeiten,\n12.Polstern,\n13.Fertigstellen und Montieren von Werkstücken,\n14.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Fahrzeugsattlerei:a)Durchführen von Polster- und Bezugsarbeiten,\nb)Herstellen und Montieren von Verdecken oder Planen,\nc)Gestalten, Herstellen und Montieren von Innenverkleidungen;\n2.in der Fachrichtung Reitsportsattlerei:a)Herstellen, Anpassen und Reparieren von Reitsportzubehör und Fahrsportartikeln,\nb)Herstellen, Anpassen und Reparieren von Sätteln,\nc)Herstellen und Reparieren von Sportartikeln mit Leder;\n3.in der Fachrichtung Feintäschnerei:a)Entwerfen von Lederwaren,\nb)Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien,\nc)Herstellen und Reparieren von Lederwaren.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Zielsetzung der Berufsausbildung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsrahmenplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsplan","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Berichtsheft","7",[],false]