[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sachenrberg-75":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sachenrberg","Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsachenrberg\u002Fxml.zip",1267546,"§ 75","75","Gefahr, Lasten","Folgen des Ankaufs","(1) Der Nutzer trägt die Gefahr für ein von ihm errichtetes Gebäude. Er hat vom Kaufvertragsschluß an die auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu tragen.\n(2) Gesetzliche oder vertragliche Regelungen, nach denen der Nutzer die Lasten schon vorher zu tragen hatte, bleiben bis zum Vertragsschluß unberührt. Ansprüche des Nutzers auf Aufwendungsersatz bestehen nicht.","SACHENRBERG - Gesetzliches Ankaufsrecht - Folgen des Ankaufs - § 75 Gefahr, Lasten\n\n(1) Der Nutzer trägt die Gefahr für ein von ihm errichtetes Gebäude. Er hat vom Kaufvertragsschluß an die auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu tragen.\n(2) Gesetzliche oder vertragliche Regelungen, nach denen der Nutzer die Lasten schon vorher zu tragen hatte, bleiben bis zum Vertragsschluß unberührt. Ansprüche des Nutzers auf Aufwendungsersatz bestehen nicht.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 74","Preisbemessung bei Überlassungsverträgen","74",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 73","Preisbemessung im Wohnungsbau","73",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 72","Ausgleich wegen abweichender Grundstücksgröße","72",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 76","Gewährleistung","76",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 77","Kosten","77",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 78","Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer","78",[],false]