[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-safleischwig-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":79},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"safleischwig","Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsafleischwig\u002Fxml.zip",9863414,"§ 7","7","Bußgeldvorschriften",null,"(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem anderen die Nutzung eines Betriebes oder einer übergreifenden Organisation, in dem oder in der geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt werden oder Fleisch verarbeitet wird, ganz oder teilweise gestattet und weiß oder wenigstens fahrlässig nicht weiß, dass der andere 1.entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 den Betrieb oder die übergreifende Organisation nicht richtig führt,\n2.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt oder\n3.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt.\n(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 28e Absatz 3c Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n2.entgegen § 6 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Mindestlohngesetzes, § 19 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 17c Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,\n3.entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 einen Betrieb oder eine übergreifende Organisation nicht richtig führt,\n4.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt,\n5.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt oder\n6.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 3 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen tätig werden lässt oder eine Leiharbeitnehmerin oder einen Leiharbeitnehmer überlässt..\n(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 sowie des Absatzes 2 Nummer 3 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.\n(4) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind 1.in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 2 bis 6 die Behörden der Zollverwaltung jeweils für ihren Geschäftsbereich und\n2.in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 der Versicherungsträger.","SAFLEISCHWIG - § 7 Bußgeldvorschriften\n\n(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem anderen die Nutzung eines Betriebes oder einer übergreifenden Organisation, in dem oder in der geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt werden oder Fleisch verarbeitet wird, ganz oder teilweise gestattet und weiß oder wenigstens fahrlässig nicht weiß, dass der andere 1.entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 den Betrieb oder die übergreifende Organisation nicht richtig führt,\n2.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt oder\n3.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt.\n(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 28e Absatz 3c Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n2.entgegen § 6 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Mindestlohngesetzes, § 19 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 17c Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,\n3.entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 einen Betrieb oder eine übergreifende Organisation nicht richtig führt,\n4.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt,\n5.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt oder\n6.entgegen § 6a Absatz 2 Satz 3 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen tätig werden lässt oder eine Leiharbeitnehmerin oder einen Leiharbeitnehmer überlässt..\n(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 sowie des Absatzes 2 Nummer 3 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.\n(4) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind 1.in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 2 bis 6 die Behörden der Zollverwaltung jeweils für ihren Geschäftsbereich und\n2.in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 der Versicherungsträger.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6b","Prüfung und Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung","6b",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6a","Einschränkungen des Einsatzes von Fremdpersonal","6a",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Erstellen von Dokumenten","6",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Evaluation","8",[40,47,53,58,63,68,73,75],{"title":41,"ecli":42,"leitsatz":43,"date":44,"source_url":45,"source_type":46},"BVerfG, Beschl. v. 27.01.2026 – 1 BvR 2637\u002F21","ECLI:DE:BVerfG:2026:rs20260127.1bvr263721","Das Verbot des Einsatzes von Arbeitskräften auf Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung von Schlachtkörpern ist mit der Berufsfreiheit der Unternehmen der auftraggebenden Fleischindustrie vereinbar.","2026-01-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE465062601.zip","rechtsprechung",{"title":48,"ecli":49,"leitsatz":50,"date":51,"source_url":52,"source_type":46},"BFH, Urt. v. 20.01.2026 – VII R 36\u002F23","ECLI:DE:BFH:2026:U.200126.VIIR36.23.0","1. NV: Das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung erforderliche berechtigte Interesse muss vom Kläger dargelegt werden, es sei denn, es liegt offensichtlich vor.\n2. NV: Ein berechtigtes Interesse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Prüfungsverfügung kann auf die Möglichkeit eines Verwertungsverbots jedenfalls dann nicht gestützt werden, wenn die Voraussetzungen eines Verwertungsverbots offensichtlich nicht vorliegen.","2026-01-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202650039.zip",{"title":54,"ecli":55,"leitsatz":17,"date":56,"source_url":57,"source_type":46},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 30.09.2024 – 1 BvR 2638\u002F21, 1 BvR 2639\u002F21, 1 BvR 2640\u002F21","ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240930.1bvr263821","2024-09-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE001442442.zip",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":17,"date":61,"source_url":62,"source_type":46},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.06.2022 – 1 BvR 2888\u002F20, 1 BvR 1152\u002F21, 1 BvR 1153\u002F21, 1 BvR 1154\u002F21, 1 BvR 1155\u002F21, 1 BvR 1156\u002F21","ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220601.1bvr288820","2022-06-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE449062201.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":17,"date":66,"source_url":67,"source_type":46},"BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 25.01.2021 – 1 BvR 2888\u002F20","ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210125.1bvr288820","2021-01-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE442082101.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":17,"date":71,"source_url":72,"source_type":46},"BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 29.12.2020 – 1 BvQ 152\u002F20, 1 BvQ 153\u002F20, 1 BvQ 154\u002F20, 1 BvQ 155\u002F20, 1 BvQ 156\u002F20, 1 BvQ 157\u002F20","ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq015220","2020-12-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE441292101.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":17,"date":71,"source_url":74,"source_type":46},"http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE441252001.zip",{"title":76,"ecli":77,"leitsatz":17,"date":71,"source_url":78,"source_type":46},"BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 29.12.2020 – 1 BvQ 165\u002F20, 1 BvQ 166\u002F20, 1 BvQ 167\u002F20","ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201229.1bvq016520","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE441302101.zip",false]