[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sag-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sag","Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-12-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsag\u002Fxml.zip",9753487,"§ 11","11","Zugang zu Informationen","Allgemeine Vorschriften","Zum Schutz einer effektiven Sanierungs- und Abwicklungsplanung und einer effektiven Anwendung der Abwicklungsinstrumente wird ein Zugang zu den Informationen, die der Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung nach den §§ 12 bis 21 oder der Abwicklungsplanung nach den §§ 40 bis 48 übermittelt wurden oder im Zusammenhang mit der Bewertung gemäß § 69 oder dem Vermarktungsprozess gemäß § 126 bei der Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde entstanden sind, nicht gewährt.","SAG - Allgemeine Vorschriften - § 11 Zugang zu Informationen\n\nZum Schutz einer effektiven Sanierungs- und Abwicklungsplanung und einer effektiven Anwendung der Abwicklungsinstrumente wird ein Zugang zu den Informationen, die der Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung nach den §§ 12 bis 21 oder der Abwicklungsplanung nach den §§ 40 bis 48 übermittelt wurden oder im Zusammenhang mit der Bewertung gemäß § 69 oder dem Vermarktungsprozess gemäß § 126 bei der Aufsichts- oder Abwicklungsbehörde entstanden sind, nicht gewährt.",{"teil":21},"Teil 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Sonstige Vorschriften","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Sanierungsplanung","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Ausgestaltung von Sanierungsplänen","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan","14",[],false]