[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-sanoffzvergv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"sanoffzvergv","Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-04-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fsanoffzvergv\u002Fxml.zip",1267903,"§ 7","7","Ausschluss des Vergütungsanspruchs",null,"Eine Vergütung wird nicht gewährt1.für nach § 2 berücksichtigte Zeiten eines Bereitschaftsdienstes und Zeiten einer tatsächlichen Inanspruchnahme während angeordneter Rufbereitschaft, wenn die entsprechend § 4 gerundete Summe dieser Zeiten 5 Stunden im Kalendermonat nicht übersteigt; bei Teilzeitbeschäftigung werden die 5 Stunden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt,\n2.mit Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles oder nach einem Beschluss nach Artikel 80a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder\n3.für Dienste zur Erhöhung der Bereitschaft der Streitkräfte, die das Bundesministerium der Verteidigung anordnet, um die notwendige Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben herzustellen.","SANOFFZVERGV - § 7 Ausschluss des Vergütungsanspruchs\n\nEine Vergütung wird nicht gewährt1.für nach § 2 berücksichtigte Zeiten eines Bereitschaftsdienstes und Zeiten einer tatsächlichen Inanspruchnahme während angeordneter Rufbereitschaft, wenn die entsprechend § 4 gerundete Summe dieser Zeiten 5 Stunden im Kalendermonat nicht übersteigt; bei Teilzeitbeschäftigung werden die 5 Stunden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt,\n2.mit Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles oder nach einem Beschluss nach Artikel 80a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder\n3.für Dienste zur Erhöhung der Bereitschaft der Streitkräfte, die das Bundesministerium der Verteidigung anordnet, um die notwendige Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben herzustellen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Gesamtzeit","4",[],[],false]